Polen schließt MOS e-Portal-Mandat ab und vervierfacht Einwanderungsgebühren für 2026
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Anträge auf eine polnische Aufenthaltserlaubnis über das MOS-E-Portal eingereicht werden, und die staatlichen Gebühren vervierfachen sich. Personalabteilungen bleiben damit nur zwei Wochen, um sich auf die Änderungen einzustellen. Diese Neuerung vollendet die Einwanderungsreform Polens für 2025 und hat erhebliche Auswirkungen auf Budgetplanung und Abläufe bei multinationalen Unternehmen, die Mitarbeiter ins Land versetzen.
Dez. 17, 2025