
Das Chinesische Visumantragszentrum in Helsinki hat bekannt gegeben, dass ab dem 23. Dezember 2025 alle Reisenden, die in Finnland ein chinesisches Visum für einen Aufenthalt von bis zu 180 Tagen beantragen, vorübergehend von der Fingerabdruckerfassung befreit sind. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 31. Dezember 2026 und betrifft die gängigsten Kurzzeitvisa, darunter Touristenvisa (L), Geschäftsvisa (M) sowie Familienvisa (Q2/S2).
Antragsteller für Langzeitvisa der Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z – die nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen – sind weiterhin verpflichtet, biometrische Daten bereitzustellen. Peking erklärt, dass diese Maßnahme dazu dient, die Mobilität zu erleichtern und den bilateralen Geschäftsreiseverkehr in der Zeit nach der Pandemie wiederzubeleben.
Für finnische Unternehmen, die Mitarbeiter nach China entsenden, verkürzt die Befreiung die Zeit pro Termin im Visazentrum um etwa 15 Minuten und erspart Wiederholungsantragstellern außerhalb der Hauptstadt die Anreise nach Helsinki. Regionale Handelskammern begrüßten die Entscheidung und wiesen darauf hin, dass sie den erwarteten Anstieg von Fabrik-Audit-Reisen vor der chinesischen Neujahrspause im Februar erleichtern wird.
Die Ausnahmeregelung ist wechselseitig; Finnland befreit bereits chinesische Diplomaten und bestimmte Vielreisende im Rahmen der Schengen-Regeln von der Fingerabdruckpflicht. Mobilitätsteams sollten dennoch Zeit für den Kuriertransport der Reisepässe sowie für das weiterhin obligatorische E-Visum-Formular einplanen.
Das chinesische Zentrum weist darauf hin, dass die biometrische Erfassung mit einer Frist von 48 Stunden wieder eingeführt werden kann, falls sich die Sicherheitslage ändert. Arbeitgeber sollten daher bei Reiseplanungen flexibel bleiben.
Antragsteller für Langzeitvisa der Kategorien D, J1, Q1, S1, X1 und Z – die nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen müssen – sind weiterhin verpflichtet, biometrische Daten bereitzustellen. Peking erklärt, dass diese Maßnahme dazu dient, die Mobilität zu erleichtern und den bilateralen Geschäftsreiseverkehr in der Zeit nach der Pandemie wiederzubeleben.
Für finnische Unternehmen, die Mitarbeiter nach China entsenden, verkürzt die Befreiung die Zeit pro Termin im Visazentrum um etwa 15 Minuten und erspart Wiederholungsantragstellern außerhalb der Hauptstadt die Anreise nach Helsinki. Regionale Handelskammern begrüßten die Entscheidung und wiesen darauf hin, dass sie den erwarteten Anstieg von Fabrik-Audit-Reisen vor der chinesischen Neujahrspause im Februar erleichtern wird.
Die Ausnahmeregelung ist wechselseitig; Finnland befreit bereits chinesische Diplomaten und bestimmte Vielreisende im Rahmen der Schengen-Regeln von der Fingerabdruckpflicht. Mobilitätsteams sollten dennoch Zeit für den Kuriertransport der Reisepässe sowie für das weiterhin obligatorische E-Visum-Formular einplanen.
Das chinesische Zentrum weist darauf hin, dass die biometrische Erfassung mit einer Frist von 48 Stunden wieder eingeführt werden kann, falls sich die Sicherheitslage ändert. Arbeitgeber sollten daher bei Reiseplanungen flexibel bleiben.
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