
Das Ministerium für Bildung und Kultur hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der es ab August 2026 für Studierende aus Nicht-EU-Ländern deutlich erschweren soll, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten oder zu verlängern. Die finanzielle Mindestanforderung wird von 560 auf 850 Euro pro Monat angehoben und an die Inflation gekoppelt. Das bedeutet, dass Antragsteller etwa 10.200 Euro an liquiden Mitteln oder Stipendiennachweisen für ein volles Studienjahr vorlegen müssen.
Auch die Familienzusammenführung wird verschärft: Angehörige dürfen erst nach dem ersten Studienjahr nachziehen, damit die Behörden die finanzielle Lage des Hauptantragstellers überprüfen können. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Studierende innerhalb von 12 Monaten nach Ankunft eine grundlegende Prüfung in Finnisch oder Schwedisch (Niveau A1.2) bestehen.
Universitäten befürchten, dass die Sprachvorgabe die Einschreibungen aus Asien und Afrika beeinträchtigen könnte, da dort Finnischkurse kaum verfügbar sind. Stipendiengeber prüfen höhere Förderungen, während Unternehmen, die MBA- und Weiterbildungsprogramme sponsern, möglicherweise Vorauszahlungen leisten müssen, damit die Studierenden die höheren finanziellen Anforderungen erfüllen.
Interessierte haben sechs Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben. Der Entwurf orientiert sich an jüngsten Regelungen in den Niederlanden und Deutschland und spiegelt einen nordischen Trend wider, der die studentische Migration stärker an Selbstversorgung und Integrationsleistungen koppelt.
Praktische Folgen: Mobilitätsteams sollten ihre Budgetplanungs-Tools vor der Ankunft aktualisieren, die Bewerber für das Jahr 2026 frühzeitig auf die höheren Anforderungen hinweisen und die Familienunterstützungsrichtlinien überarbeiten, um unangenehme Überraschungen während des Studiums zu vermeiden.
Auch die Familienzusammenführung wird verschärft: Angehörige dürfen erst nach dem ersten Studienjahr nachziehen, damit die Behörden die finanzielle Lage des Hauptantragstellers überprüfen können. Bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Studierende innerhalb von 12 Monaten nach Ankunft eine grundlegende Prüfung in Finnisch oder Schwedisch (Niveau A1.2) bestehen.
Universitäten befürchten, dass die Sprachvorgabe die Einschreibungen aus Asien und Afrika beeinträchtigen könnte, da dort Finnischkurse kaum verfügbar sind. Stipendiengeber prüfen höhere Förderungen, während Unternehmen, die MBA- und Weiterbildungsprogramme sponsern, möglicherweise Vorauszahlungen leisten müssen, damit die Studierenden die höheren finanziellen Anforderungen erfüllen.
Interessierte haben sechs Wochen Zeit, um Stellungnahmen abzugeben. Der Entwurf orientiert sich an jüngsten Regelungen in den Niederlanden und Deutschland und spiegelt einen nordischen Trend wider, der die studentische Migration stärker an Selbstversorgung und Integrationsleistungen koppelt.
Praktische Folgen: Mobilitätsteams sollten ihre Budgetplanungs-Tools vor der Ankunft aktualisieren, die Bewerber für das Jahr 2026 frühzeitig auf die höheren Anforderungen hinweisen und die Familienunterstützungsrichtlinien überarbeiten, um unangenehme Überraschungen während des Studiums zu vermeiden.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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