Polen führt verpflichtendes MOS-E-Portal ein und vervierfacht die Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse
Polen verlängert das Hilfegesetz und startet ein Netzwerk von Integrationszentren für ukrainische Vertriebene
Warschau schließt mehrere Grenzübergänge zu Russland und Belarus und gibt Reisehinweis heraus
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Die polnische Botschaft in Addis Abeba bleibt am 6. und 7. Januar geschlossen – Visa-Dienste für Ostafrika verzögern sich
Die polnische Botschaft in Addis Abeba bleibt am 6. und 7. Januar 2026 geschlossen, wodurch die Visabearbeitung für die Region ausgesetzt und die Legalisierung von Dokumenten verzögert wird. Arbeitgeber sollten Termine neu planen und bei der Einsatzplanung für ostafrikanische Mitarbeiter, die nach Polen entsendet werden, zusätzliche Vorlaufzeit einplanen.
Polen führt verpflichtendes MOS E-Portal ein und vervierfacht die Gebühren für Aufenthaltserlaubnisse
Ab dem 1. Januar 2026 müssen alle Anträge auf eine polnische Aufenthaltserlaubnis online über das MOS-Portal eingereicht werden; Papierunterlagen werden nicht mehr akzeptiert. Die Standardgebühren haben sich vervierfacht, sodass Arbeitgeber mit Kosten von 400 PLN pro Mitarbeiter (800 PLN für entsandte Arbeitnehmer) und 200 € für nationale Visa rechnen müssen. Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Signaturen zu beschaffen und ihre Mitarbeiter schnell zu schulen, um Lücken im Aufenthaltsstatus zu vermeiden.