
Der Ministerrat Polens hat ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das den Übergang von der Notaufnahme zur langfristigen Integration der rund eine Million noch im Land befindlichen Ukrainerinnen und Ukrainer ermöglichen soll. Die am 6. Januar 2026 veröffentlichte Änderung des Sondergesetzes zur Unterstützung ukrainischer Staatsbürger verlängert formal den rechtlichen Aufenthalt, Arbeitsrechte sowie den Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung für Begünstigte des vorübergehenden Schutzes bis zum 4. März 2026.
Gleichzeitig stellte das Statistische Zentralamt ein interaktives Dashboard „Ukrainer in Polen“ vor, das Beschäftigung, Inanspruchnahme sozialer Leistungen und Schulbesuch bis auf Kreisebene erfasst. Die Daten fließen in ein neu geschaffenes Netzwerk von Nationalen Integrationszentren ein, die jeweils regionale Behörden mit Nichtregierungsorganisationen verbinden, um Sprachkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten.
Eine zentrale politische Neuerung verknüpft den Anspruch auf die Leitkinderleistung „800+“ (800 PLN ≈ 186 € monatlich) mit der Bedingung, dass mindestens ein Elternteil in Polen beschäftigt ist. Die Gesundheitsversorgung für nicht versicherte Erwachsene wurde eingeschränkt, während die Regelung, die ukrainischen Psychologen die Ausübung ihres Berufs ohne Anerkennung polnischer Diplome erlaubt, um ein weiteres Jahr verlängert wurde, um Engpässe im Bereich der psychischen Gesundheit zu mildern.
Für Arbeitgeber bringen die Reformen sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich. Unternehmen können über die Integrationszentren auf einen wachsenden Pool arbeitsbereiter Kandidaten zugreifen, müssen aber sicherstellen, dass ukrainische Beschäftigte die neue Anspruchsregel erfüllen, um eine höhere Fluktuation zu vermeiden. Personalabteilungen wird empfohlen, PESEL-UKR-Nummern zu überprüfen, Arbeitsverträge ordnungsgemäß zu registrieren und Mitarbeitende bei der Orientierung im polnischen Steuer- und Sozialversicherungssystem zu unterstützen.
Das Paket hält Polen weitgehend im Einklang mit der EU-weiten Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die der Rat bereits bis März 2027 verlängert hat, und signalisiert Warschaus Absicht, in den kommenden zwölf Monaten von der Krisenbewältigung zu einer strukturierten Integration überzugehen.
Gleichzeitig stellte das Statistische Zentralamt ein interaktives Dashboard „Ukrainer in Polen“ vor, das Beschäftigung, Inanspruchnahme sozialer Leistungen und Schulbesuch bis auf Kreisebene erfasst. Die Daten fließen in ein neu geschaffenes Netzwerk von Nationalen Integrationszentren ein, die jeweils regionale Behörden mit Nichtregierungsorganisationen verbinden, um Sprachkurse, Kompetenzbewertungen und Jobvermittlung anzubieten.
Eine zentrale politische Neuerung verknüpft den Anspruch auf die Leitkinderleistung „800+“ (800 PLN ≈ 186 € monatlich) mit der Bedingung, dass mindestens ein Elternteil in Polen beschäftigt ist. Die Gesundheitsversorgung für nicht versicherte Erwachsene wurde eingeschränkt, während die Regelung, die ukrainischen Psychologen die Ausübung ihres Berufs ohne Anerkennung polnischer Diplome erlaubt, um ein weiteres Jahr verlängert wurde, um Engpässe im Bereich der psychischen Gesundheit zu mildern.
Für Arbeitgeber bringen die Reformen sowohl Chancen als auch Pflichten mit sich. Unternehmen können über die Integrationszentren auf einen wachsenden Pool arbeitsbereiter Kandidaten zugreifen, müssen aber sicherstellen, dass ukrainische Beschäftigte die neue Anspruchsregel erfüllen, um eine höhere Fluktuation zu vermeiden. Personalabteilungen wird empfohlen, PESEL-UKR-Nummern zu überprüfen, Arbeitsverträge ordnungsgemäß zu registrieren und Mitarbeitende bei der Orientierung im polnischen Steuer- und Sozialversicherungssystem zu unterstützen.
Das Paket hält Polen weitgehend im Einklang mit der EU-weiten Richtlinie zum vorübergehenden Schutz, die der Rat bereits bis März 2027 verlängert hat, und signalisiert Warschaus Absicht, in den kommenden zwölf Monaten von der Krisenbewältigung zu einer strukturierten Integration überzugehen.
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