
Das britische Foreign, Commonwealth & Development Office (FCDO) hat am 13. Januar 2026 seine Reisehinweise für Polen aktualisiert. Das allgemeine Risikoniveau bleibt unverändert, jedoch wurden neue Hinweise für britisch-polnische Doppelstaatsbürger eingefügt, die nach Großbritannien zurückkehren. Die Mitteilung stellt klar, dass Reisende mit polnischem Pass bei der Einschiffung auf Flüge nach Großbritannien möglicherweise zusätzliche Nachweise über ihren Wohnsitz im Vereinigten Königreich vorlegen müssen, insbesondere während vorübergehender Grenzkontrollen in Deutschland und Litauen, die zu verstärkter Identitätsprüfung führen können.
Das Bulletin warnt zudem erneut vor gelegentlichen russischen Raketenangriffen in Grenznähe zur Ukraine und weist darauf hin, dass der Zugang zu Gebieten innerhalb von 20 km zur östlichen polnischen Grenze ohne Vorankündigung eingeschränkt werden kann.
Für Mobilitätsmanager ist die wichtigste praktische Empfehlung die Dokumentation: Doppelstaatsbürger sollten einen gültigen britischen biometrischen Reisepass oder einen physischen Nachweis des Settled-Status mitführen, um Verzögerungen beim Check-in zu vermeiden. Arbeitgeber, die Konferenzen in Krakau oder Posen ausrichten, sollten die Aktualisierung über die unternehmensinternen Reisemanagement-Kanäle verbreiten und sicherstellen, dass Duty-of-Care-Plattformen die verschärften Grenzregelungen berücksichtigen.
Obwohl die Hinweise keine neuen Einreisebestimmungen enthalten, könnten sie die Risikobewertung von Versicherern für Reisen in Grenzregionen beeinflussen und somit zu höheren Prämien führen. Unternehmen wird empfohlen, die Versicherungsdeckung für Mitarbeiter, die über Lublin oder Przemyśl reisen und humanitäre Projekte im Zusammenhang mit der Ukraine durchführen, erneut zu überprüfen.
Das Bulletin warnt zudem erneut vor gelegentlichen russischen Raketenangriffen in Grenznähe zur Ukraine und weist darauf hin, dass der Zugang zu Gebieten innerhalb von 20 km zur östlichen polnischen Grenze ohne Vorankündigung eingeschränkt werden kann.
Für Mobilitätsmanager ist die wichtigste praktische Empfehlung die Dokumentation: Doppelstaatsbürger sollten einen gültigen britischen biometrischen Reisepass oder einen physischen Nachweis des Settled-Status mitführen, um Verzögerungen beim Check-in zu vermeiden. Arbeitgeber, die Konferenzen in Krakau oder Posen ausrichten, sollten die Aktualisierung über die unternehmensinternen Reisemanagement-Kanäle verbreiten und sicherstellen, dass Duty-of-Care-Plattformen die verschärften Grenzregelungen berücksichtigen.
Obwohl die Hinweise keine neuen Einreisebestimmungen enthalten, könnten sie die Risikobewertung von Versicherern für Reisen in Grenzregionen beeinflussen und somit zu höheren Prämien führen. Unternehmen wird empfohlen, die Versicherungsdeckung für Mitarbeiter, die über Lublin oder Przemyśl reisen und humanitäre Projekte im Zusammenhang mit der Ukraine durchführen, erneut zu überprüfen.
Quelle: UK Government – FCDO
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