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Polen verlängert vorübergehende Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bis zum 4. April 2026

Jan. 15, 2026
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Polen verlängert vorübergehende Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bis zum 4. April 2026
Das polnische Innenministerium bestätigte am 14. Januar 2026, dass die vorübergehenden Kontrollen an den westlichen und nordöstlichen Schengen-Grenzen des Landes für ein weiteres Quartal bestehen bleiben.

Die im Juli 2025 eingeführte und zuletzt durch eine Verordnung vom 1. Oktober verlängerte Maßnahme bedeutet, dass Reisende aus Deutschland oder Litauen weiterhin stichprobenartigen Kontrollen an 65 ausgewiesenen Grenzübergängen unterzogen werden. Laut Mitteilung der Grenzpolizei vom Mittwoch sind auf der deutschen Seite 52 Übergänge geöffnet (davon 16 mit durchgehenden Kontrollspuren) und auf der litauischen Seite 13 (zwei mit festen Kontrollposten an den ehemaligen Stationen Budzisko und Ogrodniki).

Polen verlängert vorübergehende Grenzkontrollen zu Deutschland und Litauen bis zum 4. April 2026


Die Verlängerung wird mit „anhaltenden sekundären Migrationsbewegungen“ begründet: Migranten, die zunächst von Belarus über Litauen in die EU einreisen, versuchen, über Polen nach Deutschland zu gelangen. Mobile Patrouillen mit Kennzeichenerkennungskameras, wärmebildgesteuerten Drohnen sowie gemeinsame Polizei-Militär-Teams ergänzen die stationären Kontrollen.

Für Geschäftsreisende bedeutet dies vor allem Zeitverzögerungen: Busse und Transporter müssen im Kontrollbereich mit durchschnittlichen Wartezeiten von 15 bis 25 Minuten rechnen, und Betreiber von Firmenshuttles wurden angewiesen, auf den Strecken Warschau–Berlin und Warschau–Vilnius 45 Minuten Pufferzeit einzuplanen. Flugverbindungen bleiben unberührt, doch Spediteure, die Just-in-Time-Komponenten aus Kaunas oder Leipzig umleiten, müssen elektronische Frachtmanifesten vorab einreichen, um zusätzliche Kontrollen zu vermeiden.

Arbeitgeber, die Mitarbeiter versetzen, sollten diese daran erinnern, entweder einen biometrischen Reisepass oder eine polnische Aufenthaltserlaubnis mitzuführen, um die Überprüfung zu beschleunigen. Personalabteilungen, die lokale Einstellungen betreuen, müssen mit verstärkten Dokumentenkontrollen bei Bewerbern rechnen, die über Deutschland oder Litauen einreisen, insbesondere bei Staatsangehörigen, die ein Schengen-Visum benötigen. Es wird dringend empfohlen, Nachweise über eine Unterkunft und ein Arbeitsangebot in Polen mitzuführen, bis die regulären Schengen-Freizügigkeitsregeln wieder gelten.
Quelle: Tysol / Polish Border Guard communiqué

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