
Das finnische Ministerium für Wirtschaft und Arbeit hat am 19. Januar 2026 eine sechswöchige Konsultation gestartet, um die Nachkontrolle von Aufenthaltserlaubnissen für Studierende aus Nicht-EU/EEA-Staaten zu verschärfen. Laut dem juristischen Nachrichtendienst Edilex soll der Einwanderungsbehörde Migri künftig das Recht eingeräumt werden, eine Aufenthaltserlaubnis zu widerrufen, wenn der Inhaber finnische Sozialhilfe (toimeentulotuki) bezieht.
Die Behörden argumentieren, dass die Änderung eine Lücke schließt: Nach den aktuellen Regeln muss nur bei der Antragstellung ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (560 Euro pro Monat) erbracht werden, eine automatische Überwachung der finanziellen Lage nach der Ankunft findet jedoch nicht statt. Nach dem Vorschlag würde Migri monatlich Daten von der Sozialversicherungsanstalt Kela und den Kommunen erhalten, um Studierende zu identifizieren, die bedarfsabhängige Leistungen beziehen. Automatische Nachkontrollen würden schnelle Fallprüfungen auslösen, und die Aufenthaltserlaubnis könnte entzogen werden, sofern der Studierende nicht zügig seine finanzielle Unabhängigkeit wiederherstellt oder private Unterstützung nachweist.
Der Entwurf reagiert auf Ziele des Koalitionsvertrags, Missbrauch einzudämmen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der studienbasierten Einwanderung zu sichern. Bei Inkrafttreten würde das Gesetz ab August 2026 für Studierende aus Drittstaaten gelten; EU- und EWR-Bürger, die Freizügigkeit genießen, sind ausgenommen.
Universitäten und Arbeitgeber, die internationale Absolventen beschäftigen, äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Imageschäden. Sie weisen darauf hin, dass unerwarteter Jobverlust oder familiäre Notlagen Studierende vorübergehend in die Sozialhilfe treiben können. Daher fordern die Beteiligten, dass das endgültige Gesetz klare Schonfristen und Widerspruchsrechte enthält.
Handlungsempfehlung für Manager im Bereich globale Mobilität: Überprüfen Sie Ihre Stipendien-, Förder- und Teilzeitbeschäftigungsregelungen, um sicherzustellen, dass Praktikanten und Trainees aus Nicht-EU-Staaten über der finnischen Existenzminimumgrenze bleiben und über die neuen Compliance-Risiken informiert sind.
Die Behörden argumentieren, dass die Änderung eine Lücke schließt: Nach den aktuellen Regeln muss nur bei der Antragstellung ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (560 Euro pro Monat) erbracht werden, eine automatische Überwachung der finanziellen Lage nach der Ankunft findet jedoch nicht statt. Nach dem Vorschlag würde Migri monatlich Daten von der Sozialversicherungsanstalt Kela und den Kommunen erhalten, um Studierende zu identifizieren, die bedarfsabhängige Leistungen beziehen. Automatische Nachkontrollen würden schnelle Fallprüfungen auslösen, und die Aufenthaltserlaubnis könnte entzogen werden, sofern der Studierende nicht zügig seine finanzielle Unabhängigkeit wiederherstellt oder private Unterstützung nachweist.
Der Entwurf reagiert auf Ziele des Koalitionsvertrags, Missbrauch einzudämmen und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der studienbasierten Einwanderung zu sichern. Bei Inkrafttreten würde das Gesetz ab August 2026 für Studierende aus Drittstaaten gelten; EU- und EWR-Bürger, die Freizügigkeit genießen, sind ausgenommen.
Universitäten und Arbeitgeber, die internationale Absolventen beschäftigen, äußern Bedenken hinsichtlich möglicher Imageschäden. Sie weisen darauf hin, dass unerwarteter Jobverlust oder familiäre Notlagen Studierende vorübergehend in die Sozialhilfe treiben können. Daher fordern die Beteiligten, dass das endgültige Gesetz klare Schonfristen und Widerspruchsrechte enthält.
Handlungsempfehlung für Manager im Bereich globale Mobilität: Überprüfen Sie Ihre Stipendien-, Förder- und Teilzeitbeschäftigungsregelungen, um sicherzustellen, dass Praktikanten und Trainees aus Nicht-EU-Staaten über der finnischen Existenzminimumgrenze bleiben und über die neuen Compliance-Risiken informiert sind.
Quelle: Edilex
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