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Grenzschutz übergibt drei verurteilte Ukrainer und verhängt langjährige Schengen-Verbote

Jan. 20, 2026
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Grenzschutz übergibt drei verurteilte Ukrainer und verhängt langjährige Schengen-Verbote
Die schlesische Abteilung der polnischen Grenzschutzbehörde (Straż Graniczna) bestätigte am 19. Januar 2026, dass Beamte am vergangenen Wochenende drei ukrainische Staatsangehörige an die ukrainischen Behörden übergeben haben. Zwei der Männer, die in Bielsko-Biała festgenommen wurden, hatten Vorstrafen wegen Trunkenheit am Steuer, Diebstahls, Drogenbesitzes und Vandalismus; der dritte, der in Opole festgenommen wurde, hatte gerade eine Haftstrafe wegen schwerer Körperverletzung mit Todesfolge verbüßt.

In allen Fällen lag ein endgültiger Rückkehrbescheid vor, der vollstreckt wurde. Die ersten beiden Personen erhielten Wiedereinreiseverbote für den Schengen-Raum von fünf bzw. sechs Jahren, während der dritte mit einem zehnjährigen Einreiseverbot belegt wurde. Seit dem 1. Januar hat die schlesische Einheit allein 13 Rückkehrbescheide erlassen, was Polens verschärfte Abschiebepraxis im Vorfeld des EU-Ein- und Ausreisesystems (EES) und der verstärkten Rückkehrkoordination mit Frontex verdeutlicht.

Grenzschutz übergibt drei verurteilte Ukrainer und verhängt langjährige Schengen-Verbote


Für Mobility-Manager unterstreicht der Fall die Bedeutung strenger Compliance-Prüfungen: Strafrechtliche Verurteilungen – selbst für nicht-gewalttätige Delikte – können eine verpflichtende Abschiebung und mehrjährige Schengen-Verbote nach sich ziehen, die Dienstreisen in 29 Länder unmöglich machen. Unternehmen, die ukrainische Mitarbeiter beschäftigen, sollten sicherstellen, dass Strafregisterauszüge sauber sind und dass Inhaber von Arbeitserlaubnissen die Schwellenwerte der örtlichen Strafverfolgungsbehörden kennen.

Die Operation signalisiert zudem eine engere operative Zusammenarbeit zwischen polnischen und ukrainischen Grenzbehörden, eine Kooperation, die mit den bevorstehenden EU-Beitrittsverhandlungen Kiews voraussichtlich intensiviert wird. Rückkehrbescheide, die in Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland vollstreckt werden, verkürzen die Haftzeiten in Polen und schaffen Ressourcen für die Überwachung der belarussischen Grenze.

Arbeitgeber, die Einsätze für Personen mit früheren polnischen Verurteilungen planen, sollten fachkundige Beratung einholen; sobald ein Einreiseverbot im SIS-II-System vermerkt ist, sind rehabilitative Maßnahmen begrenzt und erfordern in der Regel eine gerichtliche Berufung oder das Abwarten der Hälfte der Verbotsdauer, bevor eine Ausnahme in Betracht gezogen werden kann.
Quelle: Polish Border Guard (Straż Graniczna)

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