
Der Schweizer Bundesrat gab am 23. Januar 2026 bekannt, dass die Schweiz die aktualisierte Visums-Aussetzungsvorschrift der EU vollständig übernehmen wird. Dadurch wird die Schwelle für die vorübergehende Wiedereinführung von Visumspflichten für Drittstaatsangehörige gesenkt, wenn irreguläre Migration zunimmt oder Sicherheitsbedenken auftreten. Obwohl Irland nicht zum Schengen-Raum gehört, könnte diese Änderung irische Geschäftsreisende beeinträchtigen, die auf visumfreien Zugang zur Schweiz über ihre Mitarbeiter oder Familienangehörigen mit nicht-irischem Pass angewiesen sind.
Nach dem im November 2025 von der EU verabschiedeten neuen Mechanismus kann ein Mitgliedstaat (oder die Schweiz) eine Aussetzung beantragen, wenn die Ankünfte aus einem visumfreien Land um 50 Prozent steigen, die Rückkehrkooperation sich verschlechtert oder Sicherheits- und Geheimdienstinformationen ein erhöhtes Risiko anzeigen. Die Aussetzung kann zunächst neun Monate dauern und auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Die Entscheidung der Schweiz bedeutet, dass irische Unternehmen, die Talente aus visumfreien Ländern wie Kolumbien oder Georgien kurzfristig nach Zürich oder Basel entsenden, plötzlich mit Visumspflichten konfrontiert werden könnten.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ist es daher ratsam, die Nationalitäten der Mitarbeitenden zu erfassen und Notfallpläne zu erstellen. Reiserisikopolitiken sollten eine Echtzeitüberwachung der Entscheidungen des Europäischen Rates zur Aussetzung sowie eine schnelle Unterstützung bei Visumanträgen beinhalten. Wichtig ist, dass irische Staatsbürger selbst nicht betroffen sind; sie benötigen weiterhin nur einen Reisepass für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in der Schweiz. Allerdings könnten Angehörige oder Auftragnehmer mit Pässen aus Risikoländern betroffen sein.
Die Schweizer Behörden haben zugesichert, mindestens 15 Tage vor Aktivierung zu informieren, doch in einem volatilen geopolitischen Umfeld kann dieses Zeitfenster schrumpfen. Unternehmen mit europaweiter Präsenz sollten zudem beachten, dass die EU erwägt, eine Nichtübereinstimmung bei Rückführungen nach der Dublin-Verordnung als Auslösemechanismus hinzuzufügen – ein Punkt, der relevant werden könnte, falls Irlands Rückführungsquote nach Inkrafttreten neuer Asylregeln sinkt.
Nach dem im November 2025 von der EU verabschiedeten neuen Mechanismus kann ein Mitgliedstaat (oder die Schweiz) eine Aussetzung beantragen, wenn die Ankünfte aus einem visumfreien Land um 50 Prozent steigen, die Rückkehrkooperation sich verschlechtert oder Sicherheits- und Geheimdienstinformationen ein erhöhtes Risiko anzeigen. Die Aussetzung kann zunächst neun Monate dauern und auf bis zu 18 Monate verlängert werden. Die Entscheidung der Schweiz bedeutet, dass irische Unternehmen, die Talente aus visumfreien Ländern wie Kolumbien oder Georgien kurzfristig nach Zürich oder Basel entsenden, plötzlich mit Visumspflichten konfrontiert werden könnten.
Für Teams im Bereich globale Mobilität ist es daher ratsam, die Nationalitäten der Mitarbeitenden zu erfassen und Notfallpläne zu erstellen. Reiserisikopolitiken sollten eine Echtzeitüberwachung der Entscheidungen des Europäischen Rates zur Aussetzung sowie eine schnelle Unterstützung bei Visumanträgen beinhalten. Wichtig ist, dass irische Staatsbürger selbst nicht betroffen sind; sie benötigen weiterhin nur einen Reisepass für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen in der Schweiz. Allerdings könnten Angehörige oder Auftragnehmer mit Pässen aus Risikoländern betroffen sein.
Die Schweizer Behörden haben zugesichert, mindestens 15 Tage vor Aktivierung zu informieren, doch in einem volatilen geopolitischen Umfeld kann dieses Zeitfenster schrumpfen. Unternehmen mit europaweiter Präsenz sollten zudem beachten, dass die EU erwägt, eine Nichtübereinstimmung bei Rückführungen nach der Dublin-Verordnung als Auslösemechanismus hinzuzufügen – ein Punkt, der relevant werden könnte, falls Irlands Rückführungsquote nach Inkrafttreten neuer Asylregeln sinkt.
Quelle: NerdHerd Visa News
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