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Februarstreiks treffen den Flug-, Bahn- und Hafenverkehr in Italien

Feb. 2, 2026
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Februarstreiks treffen den Flug-, Bahn- und Hafenverkehr in Italien
Italien steht im Februar vor einer Welle von mindestens zwanzig Streiks im Verkehrssektor, darunter zwei landesweite 24-Stunden-Streiks, die Flüge und den Hochgeschwindigkeitszugverkehr erheblich beeinträchtigen werden, berichtet eine ANSA-Meldung vom 1. Februar (ansa.it). Die Beschäftigten in der Luftfahrt – insbesondere bei ITA Airways sowie an den Flughäfen Mailand-Linate und Malpensa – legen am Montag, den 16. Februar, die Arbeit nieder. Lokführer und Zugpersonal der staatlichen Ferrovie dello Stato planen einen vollständigen Streik von den Abendstunden des 27. Februar bis zum 28. Februar. Weitere lokale Bahnstreiks in den Regionen Latium und Lombardei beginnen bereits morgen, und Hafenarbeiter der Gewerkschaft USB streiken am 6. Februar.

Für Geschäftsreisende kommt der Zeitpunkt besonders ungünstig: Der Streik in der Luftfahrt Mitte Februar fällt mit der Vorbereitungsphase der Mailänder Fashion Week und dem vor-karnevalistischen Reiseverkehr zusammen, was Umleitungen über Zürich oder München erforderlich machen könnte. Die Bahnstreiks bedrohen Pendler auf der Strecke Mailand–Rom und könnten zudem die termingerechte Lieferung von Gütern für Just-in-Time-Fertigungsketten verzögern.

Februarstreiks treffen den Flug-, Bahn- und Hafenverkehr in Italien


Globale Mobilitätsteams sollten Reisende darauf hinweisen, flexible Tarife zu buchen, die Möglichkeit zur Remote-Teilnahme an Kundenterminen in Betracht zu ziehen und Hotels in der Nähe von Sekundärflughäfen wie Bergamo oder Bologna zu reservieren. Arbeitgeber mit entsandten Mitarbeitern sollten prüfen, ob Ausnahmen durch Tarifverträge gelten; Mindestdienste im Bereich der Grundversorgung könnten noch einige Fernzüge gewährleisten, während der Regionalverkehr voraussichtlich stark eingeschränkt sein wird.

Langfristig erschwert das fragmentierte Streikmeldesystem Italiens weiterhin die Planung der Fürsorgepflicht. Das Arbeitsministerium arbeitet an einem zentralen Portal gemäß Gesetz 74/2025, dessen Umsetzung jedoch voraussichtlich erst ab 2027 erfolgt.
Quelle: ANSA

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