
Das indische Finanzministerium hat still und heimlich die Regeln für Einreisende ins Land neu geregelt. Am 2. Februar wurden die neuen Gepäckbestimmungen 2026 veröffentlicht und gelten sofort. Sie ersetzen über 30 bisherige Rundschreiben durch ein einheitliches Hauptdokument und zwei ergänzende Verordnungen.
Die wichtigste Änderung betrifft die finanziellen Freigrenzen: Die allgemeine zollfreie Freimenge für Einwohner, Personen indischer Herkunft und die meisten Inhaber von Arbeitsvisa, die per Luft- oder Seeverkehr ankommen, wurde von 50.000 ₹ auf 75.000 ₹ erhöht. Touristen aus dem Ausland behalten eine niedrigere Grenze von 25.000 ₹, während Besatzungsmitglieder auf 2.500 ₹ begrenzt sind. Zudem wurden die Regelungen für den Wohnsitzwechsel überarbeitet: Rückkehrer, die länger als zwei Jahre im Ausland gelebt haben, dürfen persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 7,5 Lakh ₹ zollfrei einführen – mehr als das Doppelte der bisherigen Grenze.
Beim Schmuck gilt nun ein reines Gewichtssystem: Frauen dürfen bis zu 40 Gramm Gold oder andere Edelmetalle zollfrei mitbringen, Männer sind auf 20 Gramm beschränkt. Durch den Wegfall der Wertobergrenze will die Regierung Streitigkeiten an den Zollschaltern wegen schwankender Goldpreise vermeiden und den Passagierfluss an stark frequentierten Flughäfen wie Delhi und Mumbai beschleunigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Reisende können ihre Zollanmeldungen jetzt elektronisch über ein neues Portal einreichen und erhalten einen QR-Code, der das bisherige Papierformular ersetzt. Behörden versprechen dadurch eine Verkürzung der Abfertigungszeiten um 30 Prozent und weniger direkten Kontakt – eine Lehre aus der Pandemie.
Firmen, die Mitarbeiterentsendungen organisieren, sollten ihre Checklisten vor Abreise umgehend anpassen. Die höhere Freigrenze macht es günstiger, persönliche Technik wie Laptops (ein Gerät bleibt zollfrei) und kleine Haushaltsgegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren statt per Fracht. Familien, die umziehen, können ihre Rückkehr so planen, dass sie die neuen Wohnsitzwechselregelungen optimal nutzen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, die neuen Freigrenzen an den Check-in-Schaltern sichtbar zu machen, um Streitigkeiten an den Zielflughäfen zu vermeiden.
Die wichtigste Änderung betrifft die finanziellen Freigrenzen: Die allgemeine zollfreie Freimenge für Einwohner, Personen indischer Herkunft und die meisten Inhaber von Arbeitsvisa, die per Luft- oder Seeverkehr ankommen, wurde von 50.000 ₹ auf 75.000 ₹ erhöht. Touristen aus dem Ausland behalten eine niedrigere Grenze von 25.000 ₹, während Besatzungsmitglieder auf 2.500 ₹ begrenzt sind. Zudem wurden die Regelungen für den Wohnsitzwechsel überarbeitet: Rückkehrer, die länger als zwei Jahre im Ausland gelebt haben, dürfen persönliche Gegenstände im Wert von bis zu 7,5 Lakh ₹ zollfrei einführen – mehr als das Doppelte der bisherigen Grenze.
Beim Schmuck gilt nun ein reines Gewichtssystem: Frauen dürfen bis zu 40 Gramm Gold oder andere Edelmetalle zollfrei mitbringen, Männer sind auf 20 Gramm beschränkt. Durch den Wegfall der Wertobergrenze will die Regierung Streitigkeiten an den Zollschaltern wegen schwankender Goldpreise vermeiden und den Passagierfluss an stark frequentierten Flughäfen wie Delhi und Mumbai beschleunigen.
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform ist die Digitalisierung. Reisende können ihre Zollanmeldungen jetzt elektronisch über ein neues Portal einreichen und erhalten einen QR-Code, der das bisherige Papierformular ersetzt. Behörden versprechen dadurch eine Verkürzung der Abfertigungszeiten um 30 Prozent und weniger direkten Kontakt – eine Lehre aus der Pandemie.
Firmen, die Mitarbeiterentsendungen organisieren, sollten ihre Checklisten vor Abreise umgehend anpassen. Die höhere Freigrenze macht es günstiger, persönliche Technik wie Laptops (ein Gerät bleibt zollfrei) und kleine Haushaltsgegenstände im aufgegebenen Gepäck zu transportieren statt per Fracht. Familien, die umziehen, können ihre Rückkehr so planen, dass sie die neuen Wohnsitzwechselregelungen optimal nutzen. Fluggesellschaften wurden angewiesen, die neuen Freigrenzen an den Check-in-Schaltern sichtbar zu machen, um Streitigkeiten an den Zielflughäfen zu vermeiden.
Quelle: The Financial Express
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