EU und tschechisches Innenministerium starten Schnellverfahren für kommunale Fördermittel zur Integration von Schutzberechtigten
Am 16. Februar 2026 hat das tschechische Innenministerium eine beschleunigte Fördermaßnahme gestartet – hervorgehoben von der Europäischen Kommission – die Kommunen eine Finanzierung von bis zu 90 % für Projekte in den Bereichen Sprache, Beschäftigung und Kinderbetreuung bietet, die ukrainischen und anderen Schutzberechtigten zugutekommen. Die Antragsfrist endet am 17. Februar, und die Mittel müssen bis Ende 2026 verwendet werden. Dies bietet lokalen Behörden und Arbeitgebern eine sofortige Möglichkeit, Integrationsdienste mitzufinanzieren, die Engpässe auf dem Arbeitsmarkt verringern.
Feb. 17, 2026