
Der tschechische Innenminister Lubomír Metnar stellte am 18. Februar 2026 einen Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes für Ausländer vor, der erstmals Bürger anderer EU- und EWR-Staaten verpflichtet, sich bei einem Aufenthalt in Tschechien von mehr als 90 Tagen beim Innenministerium zu registrieren.
Bisher wurden die rund 200.000 EU-Bürger, die in Tschechien leben und arbeiten, nur „deklarativ“ zur Meldung ihrer Anwesenheit aufgefordert. Da die Registrierung freiwillig war und keinen praktischen Nutzen bot, liegt die Meldequote Schätzungen zufolge unter 40 Prozent. Laut Innenministerium erschwert diese Lücke die Planung der Kommunen, die Polizeiarbeit und den Katastrophenschutz. Der neue Vorschlag wandelt die bisherige papierbasierte Erklärung in eine verpflichtende Online-Registrierung um, die an das zentrale Ausländerinformationssystem (CIS) angebunden ist.
Bei Verabschiedung hätten EU-Bürger ab Januar 2027 zwölf Monate Zeit, ein vereinfachtes digitales Formular auszufüllen und einen Nachweis über ihre Unterkunft hochzuladen. Nach der Registrierung erhalten sie eine eindeutige Unterkunfts-ID sowie Zugangsdaten, die sie auch für Bank-, Steuer- und Krankenversicherungsportale nutzen können. Wer sich nach Ablauf der einjährigen Frist nicht registriert, riskiert Bußgelder von bis zu 15.000 CZK und in schweren Fällen, etwa bei wiederholten Verstößen, sogar Ausweisungsanordnungen. Das Ministerium betont, dass die Maßnahme die Freizügigkeit nicht einschränkt, sondern die tschechische Praxis an Nachbarländer wie Österreich und Deutschland angleicht, die bereits eine Form der Registrierung für EU-Bürger verlangen.
Auch Arbeitgeber profitieren von mehr Transparenz: Unternehmen können künftig den Registrierungsstatus von Bewerbern direkt über das CIS prüfen, was ihre Haftung für Schwarzarbeit verringert. Vermieter müssen zudem Beginn und Ende von Mietverhältnissen melden, was laut Metnar den Kommunen hilft, den Bedarf an Schulplätzen und Gesundheitsdiensten in Bezirken mit vielen ausländischen Arbeitnehmern besser einzuschätzen.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Ausländer – EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zusammen – bereits 10,4 Prozent der tschechischen Bevölkerung ausmachen und schätzungsweise 18 Prozent aller Stellen in der Industrie und Logistik besetzen. Der Wirtschaftsverband Svaz průmyslu a dopravy begrüßte die Digitalisierung, warnte jedoch vor „übermäßiger Bürokratie“, die innerbetriebliche Versetzungen erschweren könnte. Der Gesetzentwurf wird diese Woche zur interministeriellen Begutachtung vorgelegt und soll vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. Bei unveränderter Annahme würde die technische Umsetzung Anfang 2027 starten, sodass Personalabteilungen etwa ein Jahr Zeit hätten, ihre Einstellungsprozesse anzupassen.
Bisher wurden die rund 200.000 EU-Bürger, die in Tschechien leben und arbeiten, nur „deklarativ“ zur Meldung ihrer Anwesenheit aufgefordert. Da die Registrierung freiwillig war und keinen praktischen Nutzen bot, liegt die Meldequote Schätzungen zufolge unter 40 Prozent. Laut Innenministerium erschwert diese Lücke die Planung der Kommunen, die Polizeiarbeit und den Katastrophenschutz. Der neue Vorschlag wandelt die bisherige papierbasierte Erklärung in eine verpflichtende Online-Registrierung um, die an das zentrale Ausländerinformationssystem (CIS) angebunden ist.
Bei Verabschiedung hätten EU-Bürger ab Januar 2027 zwölf Monate Zeit, ein vereinfachtes digitales Formular auszufüllen und einen Nachweis über ihre Unterkunft hochzuladen. Nach der Registrierung erhalten sie eine eindeutige Unterkunfts-ID sowie Zugangsdaten, die sie auch für Bank-, Steuer- und Krankenversicherungsportale nutzen können. Wer sich nach Ablauf der einjährigen Frist nicht registriert, riskiert Bußgelder von bis zu 15.000 CZK und in schweren Fällen, etwa bei wiederholten Verstößen, sogar Ausweisungsanordnungen. Das Ministerium betont, dass die Maßnahme die Freizügigkeit nicht einschränkt, sondern die tschechische Praxis an Nachbarländer wie Österreich und Deutschland angleicht, die bereits eine Form der Registrierung für EU-Bürger verlangen.
Auch Arbeitgeber profitieren von mehr Transparenz: Unternehmen können künftig den Registrierungsstatus von Bewerbern direkt über das CIS prüfen, was ihre Haftung für Schwarzarbeit verringert. Vermieter müssen zudem Beginn und Ende von Mietverhältnissen melden, was laut Metnar den Kommunen hilft, den Bedarf an Schulplätzen und Gesundheitsdiensten in Bezirken mit vielen ausländischen Arbeitnehmern besser einzuschätzen.
Der Vorschlag kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Ausländer – EU-Bürger und Drittstaatsangehörige zusammen – bereits 10,4 Prozent der tschechischen Bevölkerung ausmachen und schätzungsweise 18 Prozent aller Stellen in der Industrie und Logistik besetzen. Der Wirtschaftsverband Svaz průmyslu a dopravy begrüßte die Digitalisierung, warnte jedoch vor „übermäßiger Bürokratie“, die innerbetriebliche Versetzungen erschweren könnte. Der Gesetzentwurf wird diese Woche zur interministeriellen Begutachtung vorgelegt und soll vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden. Bei unveränderter Annahme würde die technische Umsetzung Anfang 2027 starten, sodass Personalabteilungen etwa ein Jahr Zeit hätten, ihre Einstellungsprozesse anzupassen.
Quelle: Expats.cz / ČTK
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