
Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) nutzte den 27. Februar 2026, um Touristen und Geschäftsreisende an eine oft übersehene Vorschrift zu erinnern: Jedes Fahrzeug muss eine reflektierende Warnweste mitführen, die der Fahrer **tragen muss**, wenn er auf der Autobahn oder bei schlechter Sicht das Fahrzeug verlässt. Laut Euro Weekly News wurden bei Kontrollen der Guardia Civil in Málaga und Alicante dutzende ausländische Autofahrer überrascht und mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro belegt. Obwohl die Regel bereits seit 2004 gilt, vergessen viele internationale Autovermietungen, Warnwesten in den Handschuhfächern bereitzustellen, da sie davon ausgehen, dass Kunden sie auf kurzen Fahrten nicht benötigen. Nach spanischem Haftungsrecht liegt die Verantwortung beim Fahrer, nicht bei der Vermietfirma. Multinationale Arbeitgeber mit Firmenwagen sollten daher die Sicherheitsausstattung ihrer Anbieter überprüfen oder gebrandete Warnwesten als Teil der Reisepakete ausgeben. Die verschärften Kontrollen erfolgen vor dem Osterreiseverkehr und dem Start des EU-Einreise-/Ausreisesystems im April, wenn längere Wartezeiten an den Außengrenzen des Schengen-Raums Autofahrer dazu verleiten könnten, auf dem Seitenstreifen anzuhalten. Mobilitätsteams sollten die Warnwestenpflicht in ihre Reisebriefings aufnehmen – zusammen mit Hinweisen zu Alkoholgrenzen und Umweltplaketten.
Quelle: Euro Weekly News
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