
Das Amt für Personenstandswesen und Migration gab am 3. März 2026 bekannt, dass das Übergangsfenster für Anträge auf Daueraufenthalt (Einwanderungserlaubnis) nach den Kriterien der vor 2023 geltenden Verordnung 6(2) mit sofortiger Wirkung geschlossen wurde. Die im August 2023 eingeführte Schonfrist zur Erleichterung des Übergangs zu strengeren Investitions- und Sorgfaltsprüfungen endete offiziell um Mitternacht. Alle Anträge, die nach dem 3. März eingereicht und gestempelt werden, werden nun ausschließlich nach den im Mai 2023 in Kraft getretenen Kriterien der vierten Revision bewertet. Nach den bisherigen Regeln konnten Drittstaatsangehörige eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten, indem sie 300.000 € in Immobilien investierten und ein Jahreseinkommen von 30.000 € nachwiesen. Die Revision von 2023 erhöhte das Mindesteinkommen auf 50.000 €, führte strengere Herkunftsnachweise der Gelder ein und schränkte die zulässigen Immobilienarten ein. Antragsteller, die bereits eine Einreichungsbestätigung besitzen, bleiben im Verfahren, neue Anträge müssen jedoch die verschärften Anforderungen erfüllen, andernfalls droht eine Ablehnung. Für Einwanderungsberater entfällt mit dieser Änderung eine beliebte Schnellverfahren-Option, die häufig von multinationalen Mitarbeitern genutzt wurde, um ihre Familien in Zypern anzusiedeln, während sie in der weiteren EMEA-Region arbeiten. Unternehmen, die planen, nicht-EU-Mitarbeiter zu verlegen, müssen nun mit höheren Einkommensanforderungen rechnen und längere Bearbeitungszeiten einplanen, da die Hintergrundprüfungen intensiviert werden. Praktische nächste Schritte sind die Überprüfung offener Fälle auf ihre Eignung nach den neuen Kriterien, die Neuberechnung von Lebenshaltungskosten-Zuschlägen zur Einkommensnachweisführung sowie die Beschleunigung alternativer Arbeitserlaubnisverfahren (insbesondere ICT-Transfers), da die Wohnsitzpläne unter den neuen Bedingungen möglicherweise unrealistisch sind. Das Migrationsamt deutete an, dass im Laufe des Jahres 2026 eine weitere Digitalisierung des Genehmigungsverfahrens geplant ist, doch vorerst bleiben Papierakten und persönliche biometrische Erfassung verpflichtend.