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Brüsseler Flughafen stellt am 12. März alle Abflüge wegen landesweitem Streik ein

März 5, 2026
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Brüsseler Flughafen stellt am 12. März alle Abflüge wegen landesweitem Streik ein
Der wichtigste internationale Flughafen Belgiens wird am kommenden Dienstag komplett lahmgelegt sein, nachdem der Flughafen Brüssel bestätigt hat, dass am 12. März keine Passagierflüge starten werden. Grund ist ein von den Gewerkschaftskonföderationen des Landes ausgerufener Generalstreik. Die Arbeitsniederlegung richtet sich zwar gegen Bundeshaushaltskürzungen und nicht direkt gegen die Luftfahrtbranche, doch zahlreiche Sicherheitskontrolleure und Bodenpersonal haben ihren Streik angekündigt. Dies zwingt den Flughafenbetreiber, vorsorglich alle Abflüge zu streichen.

Fluggesellschaften haben bereits begonnen, Kunden über Umbuchungs- und Erstattungsoptionen zu informieren, und der Flughafen warnte, dass auch einige ankommende Flüge gestrichen werden könnten, sobald die Airlines ihre Pläne finalisieren. Für Mobilitätsmanager könnte die Störung kaum ungünstiger kommen: Die Woche vom 10. bis 16. März markiert den Beginn vieler Nach-Oster-Reiseaktivitäten, und der Flughafen Brüssel wickelte im vergangenen Jahr rund 24 Millionen Passagiere ab.

Brüsseler Flughafen stellt am 12. März alle Abflüge wegen landesweitem Streik ein


Sieben Streiks im Jahr 2025 haben allein Brussels Airlines bereits geschätzte 15 Millionen Euro gekostet, was das Risiko für die Geschäftskontinuität multinationaler Unternehmen mit Sitz in oder Geschäftsbeziehungen zu Belgien verdeutlicht. Arbeitgeber, die Mitarbeiter entsenden oder Projektteams einfliegen lassen, werden geraten, Bahnverbindungen über Amsterdam Schiphol oder Paris Charles-de-Gaulle als Alternative zu prüfen und Termine für Aufenthaltsgenehmigungen, die eine persönliche Vorsprache erfordern, entsprechend anzupassen.

Der Flughafenbetreiber bittet Reisende, nur dann zum Terminal zu kommen, wenn ihre Fluggesellschaft ausdrücklich bestätigt, dass ein Check-in möglich ist. Zugangskarten für Mitarbeiter, die streiken, werden deaktiviert, um ein Mindestmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Fracht- und Militärflüge sollen jedoch planmäßig stattfinden. VIP- und Diplomatenflüge können über ein mit der Bundespolizei abgestimmtes Notfallprotokoll abgewickelt werden, wobei die Bodenabfertigung weiterhin Mindestdienstregelungen unterliegt.

Reise-Risikoberater betonen, dass der Streik erneut die Bedeutung robuster Fürsorgepflichten unterstreicht: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter in Echtzeit verfolgen, Rücklagen für kurzfristige Hotelbuchungen bereithalten und Reisende darüber informieren, wie sie bei streikbedingten Flugausfällen EU-Fluggastrechte geltend machen können. Berater für Geschäftsimmigration weisen darauf hin, dass verpasste Termine bei der Ausländerbehörde (DVZ) oder bei der kommunalen Anmeldung in der Regel ohne Strafe neu vereinbart werden können, sofern der Reisende die Flugstörung dokumentiert.
Quelle: Belga News Agency

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