Polnische Arbeitgeber gewarnt: B2B-Auftragnehmer könnten ab Juli 2026 als Arbeitnehmer eingestuft werden
Ein am 7. April veröffentlichter Rechtsbulletin warnt davor, dass ab Juli 2026 die polnische Arbeitsaufsicht B2B- und andere zivilrechtliche Verträge als Arbeitsverhältnisse einstufen kann. Multinationale Unternehmen, die Auftragnehmer beschäftigen – darunter viele ausländische Fachkräfte – laufen Gefahr, rückwirkend Lohnnachzahlungen leisten zu müssen und gegen Einwanderungsvorschriften zu verstoßen, wenn sie ihre Vertragsverhältnisse nicht jetzt überprüfen.
Apr. 8, 2026