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Tadschikischer Staatsangehöriger nach Einwanderungskontrolle nach der Haftentlassung zur Ausreise aus Polen aufgefordert

Apr. 9, 2026
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Tadschikischer Staatsangehöriger nach Einwanderungskontrolle nach der Haftentlassung zur Ausreise aus Polen aufgefordert
Ein 37-jähriger Staatsbürger aus Tadschikistan, der gerade eine Haftstrafe wegen Diebstahls verbüßt hatte, wurde am 8. April 2026 erneut festgenommen, als Grenzschutzbeamte in Oświęcim feststellten, dass er kein Aufenthaltsrecht mehr in Polen besitzt. Der Mann versuchte zu fliehen, wurde jedoch überwältigt, mit einer Geldstrafe von 5.000 PLN belegt und in das bewachte Ausländerzentrum in Biała Podlaska überstellt, wo er auf seine Abschiebung wartet. Dieses schnelle Vorgehen zeigt, wie der Grenzschutz sogenannte „Ausreisekontrollen“ in Gefängnissen, Haftanstalten und Gerichten verstärkt, um sicherzustellen, dass ausländische Staatsangehörige ohne gültige Rechtsgrundlage das Land nicht weiterhin aufhalten. Nach der Abschiebung droht dem Tadschiken ein fünfjähriges Wiedereinreiseverbot für Polen und den Schengen-Raum. Obwohl es sich hier um einen Straftäter und nicht um einen Geschäftsreisenden handelt, ist die Botschaft für die Einhaltung von Mobilitätsvorschriften klar: Ein Überziehen des Aufenthalts – selbst nur um einen Tag nach Ablauf eines Aufenthaltstitels – kann ein mehrjähriges Einreiseverbot nach sich ziehen, das auch Reisen in andere EU-Länder blockiert. Unternehmen wird empfohlen, den Aufenthaltsstatus ausländischer Mitarbeiter nach Beendigung von Entsendungen, Elternzeit oder Langzeiterkrankungen zu überprüfen, da Personalakten nicht mehr mit den tatsächlichen Aufenthaltsgenehmigungen übereinstimmen könnten. Die Abstimmung mit den Woiwodschaftsämtern vor Vertragsende kann Lücken im Aufenthaltsstatus verhindern. Der Grenzschutz hat ein englischsprachiges Portal eingerichtet, das über freiwillige Rückkehrprogramme und die Folgen von „Rückkehrpflicht“-Entscheidungen informiert – ein wichtiges Instrument, das Mobilitätsmanager in ihre Checklisten zur Vertragsbeendigung aufnehmen sollten.
Quelle: Straż Graniczna (Polish Border Guard)

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