
Die Warschauer Kanzlei Woźniak Legal hat eine Praxishinweis veröffentlicht, der Unternehmen daran erinnert, dass ab dem 1. Juli 2026 Arbeitsinspektoren gesetzlich befugt sein werden, zivilrechtliche Dienstverträge (B2B-Vereinbarungen, Umowy zlecenia, Umowy o dzieło) in reguläre Arbeitsverträge umzuwandeln, wenn die tatsächlichen Arbeitsbedingungen einer abhängigen Beschäftigung entsprechen. Die am 7. April veröffentlichte Warnung betont, dass solche Umklassifizierungen sofort vollstreckbar sind und Unternehmen Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern, bezahltem Urlaub und Überstunden drohen.
Die Änderung geht auf die im Dezember 2025 in Kraft getretene Novelle des Gesetzes über die Staatliche Arbeitsinspektion zurück, die Teil eines umfassenderen Reformpakets für Einwanderung und Arbeitsmarkt in Polen ist. Gesetzgeber argumentieren, dass die Maßnahme Scheinselbstständigkeit eindämmen soll, die häufig genutzt wird, um Nicht-EU-Bürger ohne Einhaltung der Gehaltsgrenzen für Arbeitserlaubnisse oder vollständige ZUS-Beiträge zu beschäftigen.
Für globale Mobilitätsteams sind die Risiken hoch. Viele multinationale Unternehmen entsenden IT-, Marketing- und Ingenieursfachkräfte im Rahmen von Contractor-of-Record-Modellen an polnische Niederlassungen. Finden die Inspektoren „arbeitsähnliche“ Merkmale – wie feste Arbeitszeiten, hierarchische Kontrolle und Integration in die Organisationsstruktur – wird das Vertragsverhältnis unabhängig von der vertraglichen Bezeichnung als Arbeitsverhältnis eingestuft. Dies erfordert eine Arbeitserlaubnis oder eine innerbetriebliche Versetzungserlaubnis (ICT) und kann Bußgelder von bis zu 30.000 PLN pro Mitarbeiter nach sich ziehen.
Woźniak Legal empfiehlt einen dreistufigen Compliance-Fahrplan: (1) Prüfung aller Vertragsverhältnisse mit Auftragnehmern; (2) Beseitigung oder Abschwächung von Risikofaktoren wie vom Arbeitgeber gestellte Ausrüstung und verpflichtende Büroanwesenheit; (3) Überführung von Hochrisiko-Auftragnehmern in reguläre Arbeitsverträge und, falls erforderlich, frühzeitige Beantragung von Arbeitserlaubnissen, da die Wojewodschaftsämter bereits Bearbeitungszeiten von 8–12 Wochen melden.
Unternehmen, die nicht handeln, riskieren zudem Auswirkungen auf Entsendemeldungen in anderen EU-Ländern, da die Behörden Inspektionsdaten über das Internal Market Information System (IMI) austauschen. Personalverantwortliche werden daher dringend gebeten, Führungskräfte zu informieren und Budgetmodelle anzupassen, um ab Mitte 2026 höhere Sozialversicherungskosten zu berücksichtigen.
Die Änderung geht auf die im Dezember 2025 in Kraft getretene Novelle des Gesetzes über die Staatliche Arbeitsinspektion zurück, die Teil eines umfassenderen Reformpakets für Einwanderung und Arbeitsmarkt in Polen ist. Gesetzgeber argumentieren, dass die Maßnahme Scheinselbstständigkeit eindämmen soll, die häufig genutzt wird, um Nicht-EU-Bürger ohne Einhaltung der Gehaltsgrenzen für Arbeitserlaubnisse oder vollständige ZUS-Beiträge zu beschäftigen.
Für globale Mobilitätsteams sind die Risiken hoch. Viele multinationale Unternehmen entsenden IT-, Marketing- und Ingenieursfachkräfte im Rahmen von Contractor-of-Record-Modellen an polnische Niederlassungen. Finden die Inspektoren „arbeitsähnliche“ Merkmale – wie feste Arbeitszeiten, hierarchische Kontrolle und Integration in die Organisationsstruktur – wird das Vertragsverhältnis unabhängig von der vertraglichen Bezeichnung als Arbeitsverhältnis eingestuft. Dies erfordert eine Arbeitserlaubnis oder eine innerbetriebliche Versetzungserlaubnis (ICT) und kann Bußgelder von bis zu 30.000 PLN pro Mitarbeiter nach sich ziehen.
Woźniak Legal empfiehlt einen dreistufigen Compliance-Fahrplan: (1) Prüfung aller Vertragsverhältnisse mit Auftragnehmern; (2) Beseitigung oder Abschwächung von Risikofaktoren wie vom Arbeitgeber gestellte Ausrüstung und verpflichtende Büroanwesenheit; (3) Überführung von Hochrisiko-Auftragnehmern in reguläre Arbeitsverträge und, falls erforderlich, frühzeitige Beantragung von Arbeitserlaubnissen, da die Wojewodschaftsämter bereits Bearbeitungszeiten von 8–12 Wochen melden.
Unternehmen, die nicht handeln, riskieren zudem Auswirkungen auf Entsendemeldungen in anderen EU-Ländern, da die Behörden Inspektionsdaten über das Internal Market Information System (IMI) austauschen. Personalverantwortliche werden daher dringend gebeten, Führungskräfte zu informieren und Budgetmodelle anzupassen, um ab Mitte 2026 höhere Sozialversicherungskosten zu berücksichtigen.
Quelle: Woźniak Legal