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EU-Biometrisches Ein- und Ausreisesystem startet am 10. April – Was Reisende aus den VAE wissen müssen

Apr. 9, 2026
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EU-Biometrisches Ein- und Ausreisesystem startet am 10. April – Was Reisende aus den VAE wissen müssen
Ab dem 10. April aktiviert die Europäische Union ihr digitales Ein- und Ausreisesystem (EES) vollständig in 29 Schengen-Staaten. Das manuelle Abstempeln von Pässen wird durch eine biometrische Registrierung für alle Nicht-EU-Besucher ersetzt, darunter auch Staatsangehörige und Einwohner der VAE, die geschäftlich oder privat reisen. Im Rahmen des EES werden an den Grenzübergängen Gesichtsaufnahmen und Fingerabdrücke erfasst und für drei Jahre gespeichert. Das System berechnet automatisch die erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen. Reisende müssen sich nicht vorab registrieren, sollten jedoch bei der ersten Nutzung mit längeren Wartezeiten rechnen, da an den Terminals die biometrischen Daten erfasst werden. Die neue „Travel to Europe“-App, die bisher nur in wenigen Ländern verfügbar ist, ermöglicht das Hochladen von Passdaten und einem Selfie bis zu 72 Stunden vor der Reise, die endgültige Kontrolle erfolgt jedoch weiterhin an der Grenze. Kinder unter 12 Jahren sind von der Fingerabdruckerfassung ausgenommen, müssen aber fotografiert werden. Die Änderung hat keine Auswirkungen auf die visafreie Einreise für Emiratis, die weiterhin bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen im Schengen-Raum bleiben dürfen. Mit dem Start des separaten ETIAS-Reisegenehmigungssystems im Jahr 2026 müssen visafreie Reisende jedoch eine Vorabgenehmigung einholen, ähnlich dem US-ESTA. Unternehmen aus den VAE mit häufigen Reisen nach Europa sollten ihre Mitarbeiter auf mögliche Verzögerungen während der Einführungsphase vorbereiten und darauf hinweisen, dass Überziehungen der Aufenthaltsdauer automatisch erfasst werden, was den Ermessensspielraum an den Ausreisepunkten einschränkt. Fluggesellschaften mit Abflügen aus den VAE müssen zudem ihre Systeme an die EU-Anforderungen anpassen, um die Einhaltung zu überprüfen, andernfalls drohen Bußgelder und Rückführungspflichten.
Quelle: The Economic Times

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