
Nur wenige Stunden nach der Vorstellung des Vorschlags für den Einbürgerungstest hat Innenministerin Mari Rantanen einen zweiten, separaten Gesetzentwurf vorgelegt, der sich auf die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber und als Sicherheitsrisiko eingestufter Personen konzentriert. Laut einem von Yle eingesehenen Entwurf, über den Mezha am 17. April berichtete, soll die Gesetzgebung den Behörden ermöglichen, Abschiebebescheide unmittelbar nach einer endgültigen negativen Asylentscheidung zu erlassen, ohne auf mögliche Berufungsverfahren zu warten. Zudem sollen Einreiseverbote von bis zu fünf Jahren nicht nur für Finnland, sondern für den gesamten Schengen-Raum gelten können. Regierungsexperten argumentieren, dass diese Änderungen notwendig sind, um das öffentliche Vertrauen in das Migrationsmanagement nach einer Reihe von prominenten Fällen, in denen Abgeschobene untergetaucht sind, wiederherzustellen. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass der beschleunigte Zeitplan das rechtliche Gehör gefährden könnte, und Datenschutzbefürworter äußern Bedenken wegen einer Regelung, die einen erweiterten Informationsaustausch zwischen Grenzschutz, Polizei und Sozialbehörden erlaubt. Für Manager im Bereich globale Mobilität ist die wichtigste praktische Neuerung die vorgeschriebene Meldepflicht für Arbeitgeber: Sie müssen Migri innerhalb von sieben Tagen informieren, wenn ein ausländischer Mitarbeiter seine Arbeitserlaubnis verliert, weil seine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen oder widerrufen wurde. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro. Unternehmen müssen daher ihre internen Kontrollmechanismen für Ablaufdaten von Genehmigungen verschärfen und nachvollziehbare Nachweise über die Meldungen führen. Der Gesetzentwurf wird parallel zum Einbürgerungspaket behandelt, doch die Regierung hofft, die Abschiebungsregelungen vorzuziehen, damit sie bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – sechs Monate früher als die übrigen Reformen. Multinationale Unternehmen sollten jetzt mit der Szenarienplanung beginnen, insbesondere für Entsandte, deren Asylanträge noch anhängig sind.
Quelle: Mezha