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Polen verlängert 60-tägige Aussetzung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus

Polen verlängert 60-tägige Aussetzung von Asylanträgen an der Grenze zu Belarus

Eine am 21. Mai 2026 in Kraft getretene Verordnung verlängert das polnische Verbot, Asylanträge an der Grenze zu Belarus zu stellen, um weitere 60 Tage. Die Regierung begründet dies mit der anhaltenden „staatlich gesteuerten Migration“, während NGOs die Maßnahme als Verstoß gegen verfassungsrechtliche und internationale Flüchtlingsschutzbestimmungen kritisieren. Dadurch bleibt eine der am stärksten gesicherten EU-Außengrenzen für die meisten humanitären und geschäftlichen Reisenden faktisch geschlossen, was die Mobilitätsplanung für Unternehmen mit Interessen in Polen und Belarus erschwert.

Mai 22, 2026
Senat billigt Gesundheitsreform: Ausländische Mediziner erhalten ein zusätzliches Jahr für den Nachweis der Polnischkenntnisse

Senat billigt Gesundheitsreform: Ausländische Mediziner erhalten ein zusätzliches Jahr für den Nachweis der Polnischkenntnisse

Am 21. Mai 2026 verabschiedete der Senat eine Gesundheitsreform, die die Frist für Nicht-EU-Ärzte und -Pflegekräfte zur Vorlage eines B1-Polnisch-Sprachzertifikats vom 1. Mai 2026 auf den 1. Mai 2027 verschiebt. Die Änderung verhindert drohende Lizenzstreichungen und entlastet Krankenhäuser, die auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen sind. Arbeitgeber haben nun ein weiteres Jahr Zeit, Sprachkurse zu organisieren, während die Ärztekammer vor möglichen Auswirkungen auf die Patientensicherheit warnt.

Mai 22, 2026
Aktualisierte Richtlinien klären den vorübergehenden Schutzstatus „UKR“ für Ukrainer in Polen

Aktualisierte Richtlinien klären den vorübergehenden Schutzstatus „UKR“ für Ukrainer in Polen

Ein Hinweis vom 21. Mai 2026 fasst die aktuellen Regelungen für Ukrainer mit dem vorübergehenden Schutzstatus „UKR“ in Polen zusammen. Die Gültigkeit des Status läuft bis zum 4. März 2027, kann jedoch nach einer 30-tägigen Abwesenheit oder bei fehlender Bestätigung der Ausweisdaten bis zum 31. August 2026 verloren gehen. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, Stellenmeldungen innerhalb von sieben Tagen einzureichen. Die Richtlinie unterstützt Unternehmen dabei, Compliance-Fallen zu vermeiden, während die große ukrainische Arbeitskraft ihre Sommerreisen und langfristige Aufenthaltsplanungen beginnt.

Mai 22, 2026

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