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Senat billigt Gesundheitsreform: Ausländische Mediziner erhalten ein zusätzliches Jahr für den Nachweis der Polnischkenntnisse

Mai 22, 2026
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Senat billigt Gesundheitsreform: Ausländische Mediziner erhalten ein zusätzliches Jahr für den Nachweis der Polnischkenntnisse
Spät am Abend des 21. Mai 2026 verabschiedete der polnische Senat ein Regierungsprojekt zur Änderung des Gesundheitsdienstleistungsgesetzes und mehrerer verwandter Gesetze. Eine zentrale Bestimmung – während der Ausschussphase hinzugefügt – verlängert die Frist, bis zu der Nicht-EU-Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte und Hebammen mit vorübergehender Lizenz ein B1-Sprachzertifikat in Polnisch vorlegen müssen, bis zum 1. Mai 2027. Seit Mai 2026 sind diese Fachkräfte verpflichtet, ihre Sprachkompetenz nachzuweisen, andernfalls droht der Entzug der Berufsausübungsberechtigung. Bereits wurden mehrere Lizenzen widerrufen, was zu Personalengpässen in Provinzkrankenhäusern führte. Die neue Schonfrist reagiert auf Beschwerden von Krankenhausleitern und ausländischen Fachkräften, dass Prüfungstermine knapp und Wartelisten lang sind. Das Gesetz bereinigt zudem die Finanzierungsregelungen für HIV- und Hepatitis-C-Behandlungen und klärt die Zahlungszuständigkeiten zwischen dem Nationalen Gesundheitsfonds und dem Justizvollzug. Für globale Mobilitätsteams ist jedoch die Verlängerung der Frist für medizinisches Personal die wichtigste Nachricht: Polen erteilte zwischen 2021 und 2025 mehr als 6.000 vorübergehende Lizenzen an Fachkräfte aus Drittstaaten, viele davon aus der Ukraine, Belarus, Indien und den Philippinen. Krankenhausverbände begrüßten die Abstimmung und argumentierten, sie verhindere eine Abwanderung wichtiger Mitarbeiter, gerade jetzt, wo die Patientenzahlen nach der COVID-19-Pandemie weiterhin hoch sind. Die Oberste Ärztekammer forderte hingegen Präsident Karol Nawrocki auf, das Gesetz zu vetieren, da die Sprachstandards aus Sicherheitsgründen nicht verwässert werden sollten. Sollte der Präsident unterzeichnen, sollten Arbeitgeber sofort ihre Einarbeitungspläne anpassen, Sprachprüfungen frühzeitig buchen und Kursgebühren einplanen. Ausländische Mediziner, die bereits in Polen tätig sind, erhalten damit Luft zum Atmen, doch Neuankömmlinge sollten weiterhin planen, bis zum nächsten Frühjahr das B1-Niveau in Polnisch zu erreichen, um eine langfristige Berufszulassung zu sichern.
Quelle: Ministry of Health (gov.pl)

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