
Die finnische Regierung hat einen entscheidenden Schritt zur Modernisierung ihres Reisepass- und Personalausweiswesens unternommen: Sie schlägt vor, die Gültigkeitsdauer von regulären Reisepässen und nationalen Personalausweisen von derzeit fünf auf zehn Jahre zu verlängern. In einem am 28. Mai 2026 dem Parlament vorgelegten Gesetzentwurf argumentiert das Innenministerium, dass länger gültige Dokumente Finnland an die in Europa übliche Praxis angleichen, die Verwaltungsbelastung der Polizei verringern und Vielreisenden Zeit und Geld sparen würden.
Nach dem Vorschlag sollen Reisepässe und Personalausweise für Erwachsene, die nach Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich Anfang 2028 – ausgestellt werden, eine Gültigkeit von zehn Jahren erhalten. Reisepässe für Minderjährige bleiben bei einer Gültigkeit von fünf Jahren, da sich die Gesichtszüge in jungen Jahren schnell verändern und automatisierte Grenzkontrollen erschweren.
Zur Erhöhung der Dokumentensicherheit müssen Antragsteller künftig persönlich bei einer Polizeidienststelle erscheinen, und digitale Fotos dürfen nur noch von akkreditierten Fotografen oder Fotostudios mit Gewerbeanmeldung übermittelt werden – die bisherige Möglichkeit des Selbst-Uploads entfällt. Das Innenministerium schätzt, dass sich die jährlichen Antragszahlen dadurch fast halbieren lassen, was der Polizei mehr Kapazitäten für Kernaufgaben wie Kriminalprävention und Unterstützung bei Grenzkontrollen in Spitzenreisezeiten verschafft.
Trotz leicht höherer Produktionskosten für die langlebigeren Dokumente sollen die jährlichen Kosten für Bürger sinken. Die genauen Gebühren werden in einer separaten Verordnung nach Verabschiedung des Gesetzes festgelegt. Für multinational tätige Unternehmen mit Sitz in Finnland bedeutet die Maßnahme weniger Personalaufwand und geringere Compliance-Kosten: Dienstreisepässe müssen nur noch alle zehn Jahre erneuert werden, was Ausfallzeiten durch Erneuerungen reduziert.
Auch Einwanderungsanwälte erwarten eine reibungslosere Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnissen, da Antragsteller häufig Reisepässe zur Kopie vorlegen – eine längere Gültigkeit verringert die Zahl der abgelehnten Anträge wegen bevorstehender Ablaufdaten. Fluggesellschaften profitieren ebenfalls von weniger kurzfristigen Dokumentenproblemen beim Check-in.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung bleiben fünfjährige Dokumente Standard, und bereits ausgestellte Reisepässe und Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Das Ministerium empfiehlt Reisenden weiterhin, die Einreisebestimmungen der Zielländer zu prüfen, da viele auch nach der Reform eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten bei Ankunft verlangen.
Nach dem Vorschlag sollen Reisepässe und Personalausweise für Erwachsene, die nach Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich Anfang 2028 – ausgestellt werden, eine Gültigkeit von zehn Jahren erhalten. Reisepässe für Minderjährige bleiben bei einer Gültigkeit von fünf Jahren, da sich die Gesichtszüge in jungen Jahren schnell verändern und automatisierte Grenzkontrollen erschweren.
Zur Erhöhung der Dokumentensicherheit müssen Antragsteller künftig persönlich bei einer Polizeidienststelle erscheinen, und digitale Fotos dürfen nur noch von akkreditierten Fotografen oder Fotostudios mit Gewerbeanmeldung übermittelt werden – die bisherige Möglichkeit des Selbst-Uploads entfällt. Das Innenministerium schätzt, dass sich die jährlichen Antragszahlen dadurch fast halbieren lassen, was der Polizei mehr Kapazitäten für Kernaufgaben wie Kriminalprävention und Unterstützung bei Grenzkontrollen in Spitzenreisezeiten verschafft.
Trotz leicht höherer Produktionskosten für die langlebigeren Dokumente sollen die jährlichen Kosten für Bürger sinken. Die genauen Gebühren werden in einer separaten Verordnung nach Verabschiedung des Gesetzes festgelegt. Für multinational tätige Unternehmen mit Sitz in Finnland bedeutet die Maßnahme weniger Personalaufwand und geringere Compliance-Kosten: Dienstreisepässe müssen nur noch alle zehn Jahre erneuert werden, was Ausfallzeiten durch Erneuerungen reduziert.
Auch Einwanderungsanwälte erwarten eine reibungslosere Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnissen, da Antragsteller häufig Reisepässe zur Kopie vorlegen – eine längere Gültigkeit verringert die Zahl der abgelehnten Anträge wegen bevorstehender Ablaufdaten. Fluggesellschaften profitieren ebenfalls von weniger kurzfristigen Dokumentenproblemen beim Check-in.
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regelung bleiben fünfjährige Dokumente Standard, und bereits ausgestellte Reisepässe und Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum aufgedruckten Ablaufdatum. Das Ministerium empfiehlt Reisenden weiterhin, die Einreisebestimmungen der Zielländer zu prüfen, da viele auch nach der Reform eine Mindestgültigkeit von sechs Monaten bei Ankunft verlangen.