
Am 27. Mai 2026 veröffentlichte das finnische Ministerium für Wirtschaft und Beschäftigung einen Gesetzentwurf zur Vereinfachung des stark kritisierten Aufenthaltsgenehmigungsverfahrens für Startup-Unternehmer. Der Vorschlag – nun bis zum 8. Juli zur öffentlichen Stellungnahme offen – sieht vor, die bisherige separate Vorprüfung durch Business Finland abzuschaffen und in das Hauptverfahren der Aufenthaltsgenehmigung gegen Gebühr zu integrieren. Nach den aktuellen Regeln müssen Gründer zunächst eine positive Einschätzung des Wachstumspotenzials von Business Finland erhalten, bevor sie überhaupt einen Antrag bei der finnischen Einwanderungsbehörde Migri stellen können. Etwa die Hälfte dieser Bewertungen fällt negativ aus, was den Prozess verlangsamt und den Vorwurf nährt, manche Antragsteller würden eher „EU-Eintritt einkaufen“ als echte Unternehmen aufzubauen. Das neue Modell ermöglicht es Migri, alle Unterlagen in einem digitalen Dossier zu bündeln, bei Bedarf eine Wachstumsprüfung zu beauftragen und eine einzige Entscheidung zu treffen – was Doppelarbeit vermeidet und die Bearbeitungszeit verkürzt. Ausländische Unternehmer dürfen eine finnische Geschäfts-ID erst nach Erteilung der Genehmigung beantragen, wodurch unnötige Registrierungen für Projekte, die keine Einwanderungserlaubnis erhalten, entfallen. Für globale Mobilitätsteams verspricht die Änderung klarere Zeitpläne und geringere Anwaltskosten bei der Verlegung von Gründern oder Schlüsselingenieuren nach Finnland. Investoren, die Beschleunigerprogramme in Helsinki und Tampere betreiben, begrüßen, dass die Synchronisation von Genehmigung und Steuerregistrierung den Start der Unternehmen erleichtern dürfte. Die Umsetzung ist jedoch erst für Anfang 2028 geplant, sodass aktuelle Gründerjahrgänge bis 2027 noch das alte zweistufige Verfahren durchlaufen müssen. Interessengruppen – darunter Technologiecluster, Handelskammern und Migrationsrechtsexperten – werden aufgefordert, ihre Stellungnahmen über das Portal Lausuntopalvelu.fi einzureichen. Beobachter erwarten, dass das Parlament den Gesetzentwurf in der Herbstsitzung diskutiert; da parteiübergreifend Unterstützung für wachstumsorientierte Unternehmensgründungen besteht, gilt eine Verabschiedung als wahrscheinlich.
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