Plötzlicher Betriebsausfall bei Finnair am Flughafen Helsinki-Vantaa: 8 Flüge gestrichen, weltweite Verbindungen gestört
EU-Migrationspakt steht kurz davor, Finnlands Asyl- und Grenzverfahren neu zu gestalten
EU-Migrationspakt tritt in Kraft – Finnlands Grenzpolitik beginnt neues Kapitel
Neueste Nachrichten
Reparaturen der Busspur am polnischen Grenzübergang Medyka gefährden Sommerfahrpläne der Reisebusse
Ab dem 15. Juni werden auf der polnischen Seite der Grenze Shehyni–Medyka Fahrbahnerneuerungen durchgeführt, wodurch die Kapazität für Busse auf acht Fahrzeuge pro halben Tag reduziert wird. Finnische Reiseveranstalter, NGOs und Shuttle-Dienste müssen mit mehrstündigen Verzögerungen oder teuren Umwegen rechnen, weshalb das Außenministerium zusätzliche Reisezeit für den Landweg nach Ukraine empfiehlt.
Finnland ändert das Ausländergesetz: Vorab-Einreiseverbote und schnellere Abschiebungen möglich
Ab dem 12. Juni 2026 kann Finnland EU-weite Einreiseverbote gegen Ausländer verhängen, die das Land nie besucht haben. Abschiebungen können bereits 30 Tage nach einer Entscheidung vollstreckt werden, selbst wenn noch ein Einspruch anhängig ist. Aufenthaltserlaubnisse erlöschen nun sofort mit der Ausstellung eines Abschiebungsbescheids durch Migri, wodurch auch das Arbeitsrecht gleichzeitig endet. Multinationale Unternehmen müssen ihre Compliance-Kalender verschärfen, um unbeabsichtigte Überziehungen und lebenslange Schengen-Verbote zu vermeiden.
Finnland ändert das Ausländergesetz: Einführung von präventiven Schengen-weiten Einreiseverboten und beschleunigten Abschiebungen
Ab dem 12. Juni 2026 erlaubt das überarbeitete Ausländergesetz Finnlands der Polizei, Einreiseverbote für den gesamten Schengen-Raum im Voraus zu verhängen, verkürzt die Abschiebungsverzögerungen im Zusammenhang mit Berufungen und lässt Aufenthaltserlaubnisse mit der Ausstellung eines Abschiebungsbescheids sofort erlöschen. Die strengeren Regelungen sollen Abschiebungen beschleunigen und irreguläre Migration eindämmen, erhöhen jedoch den Druck auf Arbeitgeber und ausländische Arbeitnehmer, die Vorschriften einzuhalten.
Reform des Empfangsgesetzes: Monatliche Meldungen und Drei-Monats-Auszugsregel für Bewohner finnischer Aufnahmeeinrichtungen
Das geänderte Aufnahmegesetz Finnlands, das ab dem 12. Juni 2026 in Kraft tritt, verpflichtet Aufnahmezentrum-Klienten, sich regelmäßig auszuweisen, einen Kurs zur finnischen Gesellschaft zu absolvieren und alle Einkünfte offenzulegen – andernfalls drohen Leistungskürzungen. Ab dem 1. September 2026 müssen die Leistungen spätestens drei Monate nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eingestellt werden, was Tausende, insbesondere Ukrainer, dazu zwingt, schnell in kommunale Unterkünfte umzuziehen. Arbeitgeber sollten daher Notfallpläne für die Unterbringung von Mitarbeitenden in Übergangsphasen bereithalten.
EU-Migrationspakt löst sofortige Veränderungen an Finnlands Grenzen und im Asylsystem aus
Bericht von Yle News bestätigt, dass Finnland am 12. Juni 2026 mit der Umsetzung des EU-Migrationspakts begonnen hat: Grenzbeamte führen nun verpflichtende Überprüfungen durch, können offensichtlich unbegründete Anträge sofort ablehnen und Antragsteller an externe Rückführungszentren überstellen. Die strengeren Verfahren führen zu schnelleren Entscheidungen, bringen jedoch neue Unsicherheiten für Arbeitgeber mit sich, die auf Arbeitskräfte aus Asylbewerbern angewiesen sind, sowie für Mobilitätsteams, die Talente über Finnland vermitteln.
Vorübergehende Schutzgenehmigungen laufen am 12. August automatisch aus, sofern Inhaber ihren Status nicht ändern
Migri warnt, dass Personen, die sowohl eine vorübergehende Schutzgenehmigung als auch eine andere finnische Aufenthaltserlaubnis besitzen, am 12. August 2026 den Status des vorübergehenden Schutzes verlieren werden. Künftige Erteilungen von Arbeits-, Studien- oder Familienaufenthaltserlaubnissen führen ebenfalls sofort zum Wegfall des vorübergehenden Schutzes. Arbeitgeber mit ukrainischen Mitarbeitenden müssen rechtzeitig für einen Statuswechsel sorgen, um Lücken in der Rechtmäßigkeit und den Sozialleistungen zu vermeiden.