
Treffen in Brüssel am 18. Juni: Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben den umstrittensten Teil des neuen Migrationspakts verabschiedet – die überarbeitete Rückführungsverordnung. Mit 356 zu 254 Stimmen angenommen, erlaubt der Gesetzesentwurf den Mitgliedstaaten ausdrücklich, Verfahrenszentren außerhalb des EU-Gebiets einzurichten und beschleunigt Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber und Visaüberschreitungen. Befürworter sehen darin eine Schließung von Schlupflöchern, durch die heute nur 28 % der Rückkehranordnungen umgesetzt werden; Kritiker sprechen von einem „Guantánamo in Wartestellung“. Wichtige Bestimmungen umfassen die Möglichkeit, Migranten bis zu 24 Monate (unter bestimmten Umständen verlängerbar) in Haft zu nehmen, die automatische gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen sowie die Pflicht für Drittstaatsangehörige, mit den Behörden durch genaue Identitätsangaben zusammenzuarbeiten. Der Text muss nun noch formal vom Rat bestätigt werden, wobei keine wesentlichen Änderungen erwartet werden. Für Belgien ist die Abstimmung politisch heikel. Die De-Wever-Regierung hat die „strengste Migrationspolitik Europas“ versprochen, muss aber weiterhin die EU-Grundrechte wahren. Offshore-Einrichtungen erfordern bilaterale Abkommen mit Nicht-EU-Staaten – Verhandlungen, die Belgiens Diplomatie führen muss und die Fragen zu Kostenbeteiligung und rechtlicher Haftung bei Missbrauchsvorwürfen aufwerfen. Aus Sicht der Mobilitätsrisiken könnte die Verordnung schnellere Fallabschlüsse und weniger Langzeitaufenthalte in den überfüllten Fedasil-Zentren Belgiens bewirken. Das könnte kommunale Kapazitäten entlasten und Verzögerungen bei der Registrierung legitimer ausländischer Arbeitskräfte und ihrer Familien verringern. Rechtshilfen warnen jedoch vor vermehrten Klagen am Europäischen Gerichtshof, die die Regeln monatelang in der Schwebe halten und die Planung erschweren könnten. Unternehmen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, sollten die nationale Umsetzung genau beobachten: Belgien muss die Haftkapazitäten ausbauen, das Ausländergesetz von 1980 anpassen und den Kommunen neue Leitlinien zum Rückkehranordnungsformular geben. Personal- und Einwanderungsteams sollten mit mindestens einer weiteren Überarbeitung belgischer Verwaltungsformulare Anfang 2027 rechnen.
Quelle: VisasUpdate