Europäisches Parlament verabschiedet strenge neue EU-Rückführungsrichtlinie, Tschechien bereitet sich auf Umsetzung vor
Das Europäische Parlament hat am 17. Juni 2026 die neue EU-Rückführungsrichtlinie verabschiedet, die den Mitgliedstaaten – darunter auch der Tschechischen Republik – bis zu zwei Jahre Haftbefugnisse sowie die Möglichkeit einräumt, Abschiebungszentren außerhalb der EU einzurichten. Prag, das die Reform unterstützt, muss sein Aufenthaltsgesetz für Ausländer innerhalb von 12 Monaten anpassen. Tschechische Behörden sehen darin eine Chance, die bislang niedrige Rückführungsquote zu verbessern, während NGOs vor überfüllten Haftanstalten und rechtlichen Problemen warnen. Teams für globale Mobilität sollten sich auf strengere Dokumentenkontrollen und längere Bearbeitungszeiten bei Arbeitserlaubnissen einstellen.
Juni 18, 2026