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Gericht der Kanarischen Inseln ordnet Abschiebung von 85 Migranten gemäß neuen EU-Migrationspakt-Regeln an

Juni 27, 2026
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Gericht der Kanarischen Inseln ordnet Abschiebung von 85 Migranten gemäß neuen EU-Migrationspakt-Regeln an
Ein Richter auf El Hierro leitete am 26. Juni Ausweisungsverfahren für 85 der 119 Migranten ein, die Anfang der Woche mit einem Cayuco angekommen waren. Der Richter genehmigte ihre Verlegung von einem temporären Aufnahmezentrum in das spanische Netz der Abschiebehaftzentren (CIE), von wo aus die Abschiebungen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstdauer von 60 Tagen organisiert werden. Es ist der größte Abschiebefall auf den Kanarischen Inseln seit Inkrafttreten des EU-Migrations- und Asylpakts am 12. Juni. Das Abkommen verschärft die Grenzverfahren, verlängert die zulässige Haftdauer und priorisiert schnelle Rückführungen für Personen, die voraussichtlich keinen Schutz erhalten. Die Passagiere – aus Gambia, Guinea, Côte d’Ivoire, Guinea-Bissau, Senegal und Mali stammend – wurden nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen 72-stündigen Polizeigewahrsamfrist befragt. Für Arbeitgeber in den Kanaren, die saisonale Betriebe oder Bauprojekte betreiben, signalisiert das Urteil eine strengere Durchsetzung zu einer Zeit, in der Arbeitskräftemangel herrscht. NGOs befürchten, dass beschleunigte Abschiebungen echte Asylsuchende abschrecken und die ohnehin überfüllten CIE-Einrichtungen zusätzlich belasten. Eurostat-Daten zeigen, dass Spanien 2025 insgesamt 5.705 Personen abgeschoben hat, während die Ankünfte auf den Inseln über 17.700 lagen – ein deutliches Logistikproblem zwischen Zuzug und Rückführungen. Das Innenministerium betont, dass der neue Rahmen die individuellen Rechte wahrt und gleichzeitig die Bearbeitungsrückstände reduziert. Es prüft Charterabkommen mit westafrikanischen Staaten, um die Dokumentenprüfung zu vereinfachen. Mobilitätsberater sollten beachten, dass Drittstaatsangehörige ohne gültiges Visum mit kürzeren Einspruchsfristen und schnelleren Überstellungen in Haft rechnen müssen. Multinationale Unternehmen mit westafrikanischen Mitarbeitern in Spanien wird empfohlen, die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigungen zu überprüfen, Compliance-Schulungen zu verstärken und sich auf mögliche Kontrollen von Reisedokumenten bei Fährfahrten zwischen den Inseln oder Inlandsflügen vorzubereiten. Die ersten Berufungsverhandlungen für die Gruppe von El Hierro werden Anfang Juli erwartet und werden die Justiz auf die Probe stellen, wie sie den rechtlichen Gehörsanspruch mit den beschleunigten Fristen des Pakts in Einklang bringt.
Quelle: eldiario.es

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