
In einem Folge-Rundschreiben vom 27. Juni bestätigte die Bundesbehörde für Identität, Staatsbürgerschaft, Zoll und Hafensicherheit der VAE (ICP) eine endgültige 30-tägige Kulanzfrist – vom 10. Juni bis zum 9. Juli – für Reisende, die aufgrund der Schließung des regionalen Luftraums am 28. Februar Visa-Überziehungszeiten angesammelt haben. Begünstigt sind Touristen, deren Besuchervisum während des Flugstopps ablief, Einwohner mit abgelaufenen Ausreisegenehmigungen sowie Inhaber annullierter Aufenthaltsgenehmigungen, die vor Ablauf der Frist nicht ausreisen konnten. Innerhalb dieses Zeitraums können Berechtigte die VAE ohne die übliche Überziehungsgebühr von 50 AED pro Tag verlassen oder, falls sie bleiben möchten, ihren Status durch Beantragung eines neuen Aufenthalts- oder Arbeitssuchervisums legalisieren. Es sind keine zusätzlichen Unterlagen erforderlich, außer dem Nachweis, dass die Überziehung auf die Störung im Februar zurückzuführen ist. Die ICP betont, dass diese Nachsicht eine einmalige Ausnahme darstellt; ab dem 10. Juli werden die Bußgelder automatisch wieder erhoben. Fluggesellschaften, Reisebüros und globale Mobilitätsteams sollten betroffene Mitarbeiter und Angehörige umgehend informieren, da die Flüge aus Dubai und Abu Dhabi vor Ablauf der Frist bereits stark gebucht sind. Unternehmen, die Mitarbeiter mit während der Krise annullierten Visa sponsern, sollten schnell entscheiden, ob sie Arbeitserlaubnisse verlängern oder die Ausreise organisieren. Die Kulanzfrist erinnert zudem daran, dass Überziehungsstrafen in den VAE auch bei außergewöhnlichen Ereignissen wie Flugunterbrechungen weiterlaufen. Es empfiehlt sich, die Visa-Gültigkeit in Echtzeit zu überwachen und Verlängerungsanträge rechtzeitig vor Ablauf einzureichen, insbesondere in der Sommer-Hauptsaison, wenn Termine bei Schreibzentren und medizinischen Kliniken knapp sind.
Quelle: DD India (based on ICP circular)