
Sharjah ist das erste Emirat, das ein eigenständiges Gesetz ausschließlich für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht hat. Das neue Gesetz, erlassen vom Herrscher von Sharjah, führt ein Lizenzierungssystem ein, das jeden Abschnitt des Lebenszyklus einer Drohne abdeckt – von der Konstruktion und Montage über die Pilotenausbildung bis hin zu kommerziellen Filmaufnahmen. Alle Betreiber müssen zunächst eine Genehmigung bei der Luftfahrtbehörde von Sharjah einholen und ihre Drohnen entweder dort oder bei der General Civil Aviation Authority der VAE registrieren. Nicht registrierte oder abgemeldete Drohnen sind ausdrücklich vom Startverbot betroffen.
Das Gesetz teilt den Luftraum von Sharjah in genehmigte, eingeschränkte und verbotene Zonen ein. Flüge sind nur in genehmigten Korridoren erlaubt; das Betreten eingeschränkter Bereiche erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung, während verbotene Zonen komplett tabu sind. Die Behörde ist befugt, maximale Flughöhen und horizontale Entfernungen festzulegen, Identifikationssignale und Geo-Fencing vorzuschreiben sowie sofortige Landungen anzuordnen, wenn ziviler oder militärischer Verkehr Vorrang hat. Die genauen Höhen- und Entfernungsgrenzen werden in den nächsten drei Monaten in ergänzenden Vorschriften bekanntgegeben.
Eine Vielzahl von Aktivitäten – darunter Konstruktion, Wartung, Modifikation, Simulationstraining und der Bau von Drohnenlandeplätzen – erfordern nun gesonderte Genehmigungen. Artikel 21 erlaubt es den Behörden, Lizenzen vor Ablauf zu suspendieren oder zu widerrufen, wenn Betreiber gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen. Ein Einspruchsverfahren gibt Betroffenen 30 Tage Zeit, um Entscheidungen anzufechten; ein Prüfungsausschuss muss innerhalb derselben Frist antworten, dessen Entscheidung ist endgültig.
Mit diesem Schritt bringt Sharjah die VAE näher an die Best Practices der ICAO und folgt den in den letzten fünf Jahren verschärften Drohnenregelungen in der EU und den USA. Für Unternehmen schafft die Maßnahme lang ersehnte Klarheit. Filmproduktionsfirmen, Vermessungsunternehmen und Logistik-Start-ups können ihre Projekte nun mit Kenntnis der Genehmigungswege und Bearbeitungszeiten planen. Multinationale Konzerne, die Luftinspektionsflotten einsetzen – etwa Öl- und Gasunternehmen zur Überwachung von Pipelines – müssen die neuen Genehmigungskosten einplanen und die dreimonatige Frist zur Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen. Unternehmen mit landesweiten Programmen müssen zudem die spezifischen Regelungen jedes Emirats im Blick behalten; Dubai betreibt weiterhin ein eigenes Genehmigungsportal unter dem MyDroneHub-System, während Abu Dhabi Ausnahmen nach Einzelfallprüfung erteilt.
Rechtsberater gehen davon aus, dass Sharjahs Regelwerk als Vorlage für bundesweite Durchführungsverordnungen dienen wird, die den Drohnenbetrieb in den VAE vereinheitlichen und mittelfristig grenzüberschreitende kommerzielle Flüge innerhalb des Landes erleichtern könnten.
Das Gesetz teilt den Luftraum von Sharjah in genehmigte, eingeschränkte und verbotene Zonen ein. Flüge sind nur in genehmigten Korridoren erlaubt; das Betreten eingeschränkter Bereiche erfordert eine vorherige schriftliche Genehmigung, während verbotene Zonen komplett tabu sind. Die Behörde ist befugt, maximale Flughöhen und horizontale Entfernungen festzulegen, Identifikationssignale und Geo-Fencing vorzuschreiben sowie sofortige Landungen anzuordnen, wenn ziviler oder militärischer Verkehr Vorrang hat. Die genauen Höhen- und Entfernungsgrenzen werden in den nächsten drei Monaten in ergänzenden Vorschriften bekanntgegeben.
Eine Vielzahl von Aktivitäten – darunter Konstruktion, Wartung, Modifikation, Simulationstraining und der Bau von Drohnenlandeplätzen – erfordern nun gesonderte Genehmigungen. Artikel 21 erlaubt es den Behörden, Lizenzen vor Ablauf zu suspendieren oder zu widerrufen, wenn Betreiber gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen. Ein Einspruchsverfahren gibt Betroffenen 30 Tage Zeit, um Entscheidungen anzufechten; ein Prüfungsausschuss muss innerhalb derselben Frist antworten, dessen Entscheidung ist endgültig.
Mit diesem Schritt bringt Sharjah die VAE näher an die Best Practices der ICAO und folgt den in den letzten fünf Jahren verschärften Drohnenregelungen in der EU und den USA. Für Unternehmen schafft die Maßnahme lang ersehnte Klarheit. Filmproduktionsfirmen, Vermessungsunternehmen und Logistik-Start-ups können ihre Projekte nun mit Kenntnis der Genehmigungswege und Bearbeitungszeiten planen. Multinationale Konzerne, die Luftinspektionsflotten einsetzen – etwa Öl- und Gasunternehmen zur Überwachung von Pipelines – müssen die neuen Genehmigungskosten einplanen und die dreimonatige Frist zur Einhaltung der Vorschriften berücksichtigen. Unternehmen mit landesweiten Programmen müssen zudem die spezifischen Regelungen jedes Emirats im Blick behalten; Dubai betreibt weiterhin ein eigenes Genehmigungsportal unter dem MyDroneHub-System, während Abu Dhabi Ausnahmen nach Einzelfallprüfung erteilt.
Rechtsberater gehen davon aus, dass Sharjahs Regelwerk als Vorlage für bundesweite Durchführungsverordnungen dienen wird, die den Drohnenbetrieb in den VAE vereinheitlichen und mittelfristig grenzüberschreitende kommerzielle Flüge innerhalb des Landes erleichtern könnten.
Quelle: Gulf News
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