
Am 29. Juni 2026 veröffentlichte das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) eine umfassende Aktualisierung seines Länderberichts zu Sambia, der Sicherheit, Gesundheit, Einreiseformalitäten und konsularische Unterstützung abdeckt. Obwohl Sambia politisch stabil bleibt, weist das EDA auf einen jüngsten Anstieg opportunistischer Kriminalität in Lusaka und den städtischen Zentren der Kupfergürtel-Region hin und empfiehlt erhöhte Vorsicht an Geldautomaten und nach Einbruch der Dunkelheit. Die Aktualisierung warnt zudem vor sporadischen Cholera-Ausbrüchen während der Regenzeit und rät Reisenden, ihre Impfunterlagen mindestens sechs Wochen vor Abreise zu überprüfen.
Aus Einwanderungssicht stellt die Schweiz fest, dass das im April neu gestartete E-Visum-Portal von Lusaka die Bearbeitungszeiten auf 72 Stunden verkürzt hat, warnt jedoch, dass Reisende, die über Land über Tansania oder Botswana einreisen, weiterhin ein Visum-Sticker bei der Ankunft benötigen und mit Verzögerungen rechnen müssen, falls Verbindungsprobleme die Online-Überprüfung erschweren. Geschäftsreisende, die im Bergbausektor vor Ort arbeiten wollen, müssen im Voraus eine „Temporäre Arbeitserlaubnis“ beantragen; ein reines Konferenzvisum kann zu Geldstrafen oder Ausweisung führen.
Für Schweizer Unternehmen mit Aktivitäten im südlichen Afrika kommt die aktualisierte Reisehinweis rechtzeitig. Die Abwertung des Kwacha um 11 Prozent seit Januar hat die Kosten vor Ort gesenkt, aber das Risiko beim Umgang mit Bargeld erhöht. Das EDA empfiehlt daher, Gelder elektronisch zu überweisen, anstatt grosse Mengen USD oder EUR mitzuführen. Wichtig ist auch der Hinweis an Doppelbürger mit Schweizer und sambischer Staatsbürgerschaft: Die Ausreise aus Sambia mit einem Schweizer Pass ohne den entsprechenden Einreisestempel kann eine Strafe von 4.500 Kwacha nach sich ziehen. Mobility-Manager sollten sicherstellen, dass Mitarbeitende mit doppelter Staatsbürgerschaft beide Pässe mitführen und dass die Reisesysteme das verwendete Dokument korrekt erfassen.
Aus Einwanderungssicht stellt die Schweiz fest, dass das im April neu gestartete E-Visum-Portal von Lusaka die Bearbeitungszeiten auf 72 Stunden verkürzt hat, warnt jedoch, dass Reisende, die über Land über Tansania oder Botswana einreisen, weiterhin ein Visum-Sticker bei der Ankunft benötigen und mit Verzögerungen rechnen müssen, falls Verbindungsprobleme die Online-Überprüfung erschweren. Geschäftsreisende, die im Bergbausektor vor Ort arbeiten wollen, müssen im Voraus eine „Temporäre Arbeitserlaubnis“ beantragen; ein reines Konferenzvisum kann zu Geldstrafen oder Ausweisung führen.
Für Schweizer Unternehmen mit Aktivitäten im südlichen Afrika kommt die aktualisierte Reisehinweis rechtzeitig. Die Abwertung des Kwacha um 11 Prozent seit Januar hat die Kosten vor Ort gesenkt, aber das Risiko beim Umgang mit Bargeld erhöht. Das EDA empfiehlt daher, Gelder elektronisch zu überweisen, anstatt grosse Mengen USD oder EUR mitzuführen. Wichtig ist auch der Hinweis an Doppelbürger mit Schweizer und sambischer Staatsbürgerschaft: Die Ausreise aus Sambia mit einem Schweizer Pass ohne den entsprechenden Einreisestempel kann eine Strafe von 4.500 Kwacha nach sich ziehen. Mobility-Manager sollten sicherstellen, dass Mitarbeitende mit doppelter Staatsbürgerschaft beide Pässe mitführen und dass die Reisesysteme das verwendete Dokument korrekt erfassen.