
Ab dem 1. Juli können Eltern in Polen wieder online Anträge für die jährliche „Dobry Start“-Zahlung stellen – eine einmalige Unterstützung von 300 PLN (ca. 3.500 UAH), die bei den Ausgaben für den Schulstart helfen soll. Am 3. Juli bestätigte das Ministerium für Familie und Sozialpolitik, dass das Programm auch für ukrainische Kinder mit PESEL-UKR-Nummern gilt, die polnische Schulen besuchen – unabhängig vom Haushaltseinkommen. Die Leistung wird über die ZUS-e-Plattform oder die mobile App ausgezahlt und kann bis zum 30. November beantragt werden. Anträge, die im Juli oder August eingehen, werden laut ZUS spätestens bis zum 30. September ausgezahlt. Für globale Mobilitätsteams, die ukrainische Geflüchtete in Polen unterstützen, bietet die Beihilfe eine konkrete Entlastung bei den Schulkosten und kann Teil von Umzugsbriefings sein. Gleichzeitig signalisiert sie den Wandel Warschaus von Nothilfe hin zu einer regulären sozialen Integration, während kostenlose Unterkünfte in Sammelzentren für die meisten Geflüchteten schrittweise eingestellt werden. Rechtliche Berater weisen darauf hin, dass jedes Kind an einer polnischen Bildungseinrichtung eingeschrieben sein muss; Kindergärten und vorbereitende „zerówka“-Klassen sind nicht förderfähig. Bei der Online-Antragstellung müssen Erziehungsberechtigte PESEL-Nummern, Schulangaben und polnische Bankverbindungen angeben. Seit dem Start 2018 wurden über 6 Milliarden PLN ausgezahlt. Mit rund 180.000 ukrainischen Schülern in polnischen Schulen wird für 2026 erwartet, dass mehr als 50 Millionen PLN direkt an Flüchtlingsfamilien fließen – eine wichtige Unterstützung zur Selbstständigkeit und zur Entlastung der Arbeitgeberbudgets für Umzüge.