
Präsident Karol Nawrocki erklärte am 15. November vor Unterstützern, dass er ein Gesetz zur Verlängerung der finanziellen und sozialen Unterstützung für ukrainische Kriegsflüchtlinge „zum letzten Mal“ unterzeichnet habe. Er betonte, dass künftige Hilfen voraussetzen, dass Flüchtlinge „wie alle anderen nationalen Minderheiten gleichbehandelt werden“.
Laut Präsidentschaft verlängert das neue Gesetz die Sonderleistungen und den Rechtsstatus für Ukrainer nur bis März 2026. Danach wäre jede weitere Unterstützung von einer neuen parlamentarischen Zustimmung abhängig. Der Präsident kritisierte frühere Entwürfe, die bedingungslose 800-Zloty-Kinderbeihilfen für arbeitslose Ukrainer vorsahen, und bezeichnete solche Regelungen als ungerecht gegenüber polnischen Steuerzahlern.
Die Erklärung folgt auf monatelange politische Auseinandersetzungen: Ein im August vorgelegtes Gesetz wurde von Nawrocki abgelehnt, was den Sejm zwang, die Anspruchsvoraussetzungen zu überarbeiten, sodass die meisten Sozialleistungen nun an Beschäftigung oder Schulbesuch geknüpft sind. Seine jüngste Unterschrift verhindert ein sofortiges Auslaufen der Hilfen, schafft aber Unsicherheit über die langfristige Unterstützung.
Für Arbeitgeber könnte die Aussicht auf strengere Sozialvorschriften den Eintritt ukrainischer Staatsangehöriger in den Arbeitsmarkt beschleunigen und so den chronischen Fachkräftemangel in Bau, Logistik und Altenpflege lindern. Personalabteilungen sollten sich auf eine höhere Anzahl von Anträgen zur Verlängerung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln einstellen, da Flüchtlinge von Sozialhilfe auf beschäftigungsbasierte Aufenthaltsrechte umsteigen.
Mobilitätsprogramme für ukrainische Entsandte oder deren Familien sollten ihre Zuschüsse und Beratungsangebote überprüfen, da der Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung und Kinderleistungen nach März 2026 eingeschränkt werden könnte, sofern keine neue Gesetzgebung verabschiedet wird.
Laut Präsidentschaft verlängert das neue Gesetz die Sonderleistungen und den Rechtsstatus für Ukrainer nur bis März 2026. Danach wäre jede weitere Unterstützung von einer neuen parlamentarischen Zustimmung abhängig. Der Präsident kritisierte frühere Entwürfe, die bedingungslose 800-Zloty-Kinderbeihilfen für arbeitslose Ukrainer vorsahen, und bezeichnete solche Regelungen als ungerecht gegenüber polnischen Steuerzahlern.
Die Erklärung folgt auf monatelange politische Auseinandersetzungen: Ein im August vorgelegtes Gesetz wurde von Nawrocki abgelehnt, was den Sejm zwang, die Anspruchsvoraussetzungen zu überarbeiten, sodass die meisten Sozialleistungen nun an Beschäftigung oder Schulbesuch geknüpft sind. Seine jüngste Unterschrift verhindert ein sofortiges Auslaufen der Hilfen, schafft aber Unsicherheit über die langfristige Unterstützung.
Für Arbeitgeber könnte die Aussicht auf strengere Sozialvorschriften den Eintritt ukrainischer Staatsangehöriger in den Arbeitsmarkt beschleunigen und so den chronischen Fachkräftemangel in Bau, Logistik und Altenpflege lindern. Personalabteilungen sollten sich auf eine höhere Anzahl von Anträgen zur Verlängerung von Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltstiteln einstellen, da Flüchtlinge von Sozialhilfe auf beschäftigungsbasierte Aufenthaltsrechte umsteigen.
Mobilitätsprogramme für ukrainische Entsandte oder deren Familien sollten ihre Zuschüsse und Beratungsangebote überprüfen, da der Zugang zu öffentlicher Gesundheitsversorgung und Kinderleistungen nach März 2026 eingeschränkt werden könnte, sofern keine neue Gesetzgebung verabschiedet wird.
Quelle: Komersant Ukrainian