
Das australische Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Forstwirtschaft (DAFF) veröffentlichte am 8. Juli eine aktualisierte Stellungnahme – zuletzt aktualisiert am 9. Juli – und bestätigte zwei neue *vermutete* sowie einen *bestätigten* Fall der hochpathogenen H5-Vogelgrippe bei Riesensturmvögeln in Südaustralien. Damit steigt die Gesamtzahl der Fälle bei Wildvögeln seit Ende Juni auf acht. Obwohl keine Geflügelfarmen betroffen sind und das Risiko für die menschliche Gesundheit gering bleibt, erinnerte DAFF-Chefveterinär Beth Cookson Reisende daran, dass Australiens *Null-Toleranz*-Politik gegenüber nicht deklarierten tierischen Produkten weiterhin gilt. Grenzbeamte wurden angewiesen, ankommende Passagiere von Kreuzfahrten im Pazifik und in der Antarktis, wo Kontakt mit Seevögeln möglich ist, besonders genau zu kontrollieren. Gewerbliche Geflügelproduzenten wurden aufgefordert, ihre Biosicherheitspläne auf den Höfen zu überprüfen, und die Behörden der Bundesstaaten könnten vorübergehend die Unterbringung von Freilandbeständen vorschreiben. Für Geschäftsreisende, die Agrarbetriebe besuchen, könnten dies strengere Protokolle zur Schuhdesinfektion und eingeschränkter Zugang zu Ställen bedeuten. International wird die Entwicklung von Handelspartnern genau beobachtet; ein Übergreifen auf die heimische Geflügelhaltung würde gemäß den OIE-Regeln zu Exportstopps führen. Spediteure, die Küken und Bruteier transportieren, prüfen bereits alternative Routen über Neuseeland und Singapur für den Fall verschärfter Beschränkungen. Das DAFF-Komitee für Notfalltierkrankheiten wird die Lage innerhalb von zwei Wochen erneut bewerten. Mobilitätsmanager sollten Reisende über ihre Deklarationspflichten informieren und mit möglichen Verzögerungen an den Biosicherheitskontrollen, insbesondere an den Flughäfen in Adelaide und Perth, rechnen.