
Spät am Samstag, den 25. Juli 2026, hat das belarussische Außenministerium den polnischen Geschäftsträger in Minsk einbestellt, um Informationen über einen angeblichen Terroranschlag auf die Kinder eines in Warschau lebenden belarussischen Dissidenten zu übermitteln. Euronews berichtet, dass der Verdächtige, ein belarussischer Staatsbürger, der kürzlich seinen humanitären Status in Polen verloren hat, den Anschlag offenbar als Racheakt geplant hatte. Polens Koordinator der Sonderdienste, über den Sprecher Jacek Dobrzyński, bestätigte, dass die Warnung „mit höchster Ernsthaftigkeit behandelt wird“. Während operative Details geheim bleiben, hat die Antiterroreinheit die Überwachung rund um belarussische Expat-Gemeinschaftszentren und Schulen in der Region Masowien verstärkt. Die Warnung erfolgt vor dem Hintergrund erhöhter Spannungen an der gemeinsamen Grenze, wo Polen Minsk vorwirft, irreguläre Migrationsströme zu steuern. Sicherheitsexperten weisen darauf hin, dass selbst eine unbestätigte Bedrohung die Mobilität beeinflussen kann: Unternehmensreisestellen überprüfen derzeit ihre Fürsorgepflichten für Dienstreisen nach Belarus, während mehrere multinationale Unternehmen geplante grenzüberschreitende Teambuilding-Events im August verschoben haben. Die Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in Warschau haben interne Hinweise herausgegeben, die ihre Staatsangehörigen zu erhöhter Wachsamkeit an öffentlichen Orten und zur Meldung unbeaufsichtigter Gepäckstücke auffordern. Öffentliche Reisebeschränkungen wurden nicht verhängt, und die Flughäfen in Warschau sind normal in Betrieb. Das Regierungs-Sicherheitszentrum (RCB) hat jedoch die interne Terrorwarnstufe für die Hauptstadt von ALFA auf BRAVO-1 für eine 48-stündige Überprüfungsphase angehoben. Sollte sich die Bedrohung bestätigen, könnte Polen Artikel 6 des neuen Antiterrorgesetzes von 2025 anwenden, der beschleunigte Abschiebungen von als Sicherheitsrisiko eingestuften Ausländern sowie die vorübergehende Wiedereinführung von Personenkontrollen bei ausgewählten Schengen-Flügen erlaubt. Geschäftsreisende sollten daher während des Warnzeitraums bei allen Inlandsflügen von und nach Warschau unbedingt Reisepass oder Personalausweis mitführen.
Quelle: Euronews