
Das Auswärtige Amt hat am 27. Juli 2026 seine Reise- und Sicherheitshinweise für Australien aktualisiert. Obwohl die Einstufung weiterhin auf dem niedrigsten Risiko-Level „normale Vorsichtsmaßnahmen treffen“ bleibt, werden nun zwei wichtige Punkte für deutsche und EU-Geschäftsreisende besonders hervorgehoben: die weiterhin erforderliche elektronische Reisegenehmigung (ETA) und die strengen Bio-Sicherheitskontrollen in Australien.
Die Aktualisierung warnt ausdrücklich davor, dass ohne eine vor dem Check-in eingeholte ETA das Boarding verweigert wird, da Fluggesellschaften keine Passagiere ohne gültige ETA zu australischen Häfen befördern dürfen. Mobilitätsmanager sollten daher sicherstellen, dass Mitarbeiter mit neu ausgestellten deutschen Reisedokumenten weiterhin die ETA-Kriterien für elektronische Reisepässe erfüllen.
Darüber hinaus verweist die Beratung auf die Ressourcen der Australian Border Force, die verbotene Lebensmittel, Pflanzen- und Tierprodukte auflisten, und weist auf Bußgelder von bis zu 6.600 AUD für nicht deklarierte Waren hin. Aufgrund von Personalengpässen an einigen internationalen Terminals, die noch immer auf die Pandemie zurückzuführen sind, können Verzögerungen bei der Zollabfertigung auch Anschlussflüge im Inland beeinträchtigen. Reisende sollten daher bei der Planung von Weiterreisen zusätzliche Zeitpuffer einplanen.
Obwohl sich die Hinweise an deutsche Staatsbürger richten, sind die Hinweise zu elektronischen Reisegenehmigungen und Zollkontrollen auch für andere visumfreie Nationalitäten relevant. Unternehmen mit regionalen Niederlassungen in Australien sollten die aktualisierten Hinweise verbreiten und sicherstellen, dass die Checklisten vor Abreise die ETA-Genehmigung, digitale Passagierkarten (sofern im Einsatz) und Schulungen zur Bio-Sicherheit umfassen.
An den gesundheitlichen Empfehlungen hat sich nichts geändert: Australien erkennt weiterhin den EU-Digitalen COVID-Nachweis als Impfnachweis an, sofern dies in bestimmten Bundesstaaten erforderlich ist.
Die Aktualisierung warnt ausdrücklich davor, dass ohne eine vor dem Check-in eingeholte ETA das Boarding verweigert wird, da Fluggesellschaften keine Passagiere ohne gültige ETA zu australischen Häfen befördern dürfen. Mobilitätsmanager sollten daher sicherstellen, dass Mitarbeiter mit neu ausgestellten deutschen Reisedokumenten weiterhin die ETA-Kriterien für elektronische Reisepässe erfüllen.
Darüber hinaus verweist die Beratung auf die Ressourcen der Australian Border Force, die verbotene Lebensmittel, Pflanzen- und Tierprodukte auflisten, und weist auf Bußgelder von bis zu 6.600 AUD für nicht deklarierte Waren hin. Aufgrund von Personalengpässen an einigen internationalen Terminals, die noch immer auf die Pandemie zurückzuführen sind, können Verzögerungen bei der Zollabfertigung auch Anschlussflüge im Inland beeinträchtigen. Reisende sollten daher bei der Planung von Weiterreisen zusätzliche Zeitpuffer einplanen.
Obwohl sich die Hinweise an deutsche Staatsbürger richten, sind die Hinweise zu elektronischen Reisegenehmigungen und Zollkontrollen auch für andere visumfreie Nationalitäten relevant. Unternehmen mit regionalen Niederlassungen in Australien sollten die aktualisierten Hinweise verbreiten und sicherstellen, dass die Checklisten vor Abreise die ETA-Genehmigung, digitale Passagierkarten (sofern im Einsatz) und Schulungen zur Bio-Sicherheit umfassen.
An den gesundheitlichen Empfehlungen hat sich nichts geändert: Australien erkennt weiterhin den EU-Digitalen COVID-Nachweis als Impfnachweis an, sofern dies in bestimmten Bundesstaaten erforderlich ist.
Wie VisaHQ helfen kann
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