EU verlängert vorübergehenden Schutz für Ukrainer bis 2028; Finnland bereitet nationale Umsetzung vor
Brüssel hat den vorübergehenden Schutz für aus der Ukraine Geflüchtete bis zum 4. März 2028 verlängert. Ukrainern in Finnland wird der Status automatisch verlängert, und Arbeitgeber erhalten vier weitere Jahre für vereinfachte Einstellungsverfahren. Neue Antragsteller müssen nun einen legalen Ausreiseweg aus der Ukraine sowie die Einhaltung der Wehrpflicht nachweisen, während diejenigen, die sich bereits in Finnland aufhalten, ihre bestehenden Rechte behalten. Personalabteilungen sollten frühzeitig Übergangsstrategien zu nationalen Aufenthaltstiteln planen, um die Frist 2028 einzuhalten.
Aug. 1, 2026