
Österreich hat der Europäischen Kommission offiziell mitgeteilt, dass es die Kontrollen an allen Landgrenzen zu Slowakei, Tschechien, Ungarn und Slowenien sowie an den Flussübergängen zur Slowakei wieder aktiviert. Die Maßnahme trat am 16. September 2026 um 00:00 Uhr in Kraft und soll bis zum 15. März 2027 gelten. Gemäß Artikel 25 des Schengener Grenzkodex dürfen Mitgliedstaaten bei ernsthaften Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit vorübergehend Kontrollen an den Binnengrenzen wiedereinführen.
Laut der von der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission veröffentlichten Mitteilung nennt Wien „anhaltende Bedrohungen der inneren Sicherheit durch irreguläre Migration, Druck auf das Asylaufnahme-System, Russlands anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Sicherheitslage im Nahen Osten sowie jüngste Vorfälle in Ceuta“ als Hauptgründe. Das Innenministerium erklärt, dass die Rückkehr zu einem „breiten, flexiblen Kontrollgürtel“ der Polizei ermöglichen wird, Schleusernetzwerke gezielt zu bekämpfen, während gleichzeitig Störungen für legitime Pendler und den Güterverkehr minimiert werden.
Für globale Mobilitätsmanager hat die Entscheidung sofortige operative Auswirkungen. Mitarbeitende, die regelmäßig die östlichen Grenzen passieren – darunter Tausende ungarische und slowakische Grenzgänger, die in Österreichs Industrie- und Logistikzentren arbeiten – sollten Reisepässe oder Personalausweise mitführen und mehr Zeit für ihre Fahrten einplanen. Unternehmen, die auf Just-in-Time-Lieferungen von Nachbarländern angewiesen sind, werden geraten, ihre Notfallbestände zu überprüfen und gegebenenfalls die AEO-Schnellabfertigung an österreichischen Zollstellen zu nutzen.
Die verlängerten Kontrollen wirken sich auch auf das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) aus, das Anfang dieses Jahres eingeführt wurde. Drittstaatsangehörige, deren biometrische Daten erfasst werden müssen, könnten an kleineren Grenzübergängen mit doppelten Kontrollen konfrontiert werden, falls die Kapazitäten begrenzt sind. Die österreichischen Behörden haben zusätzliche mobile Erfassungseinheiten angekündigt und betonen, dass Geschäftsreisende mit Schengen-Mehrfacheinreisevisa oder Aufenthaltstiteln prioritär behandelt werden.
Obwohl Grenzkontrollen bis zu sechs Monate zulässig sind, hat Österreich seit 2015 mehrfach die maximal erlaubte Verlängerung von bis zu zwei Jahren unter den Schengen-Regeln genutzt. Brüssel wird daher die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Verlängerung voraussichtlich genau prüfen. Dennoch gehen die meisten Experten davon aus, dass die Kontrollen mindestens bis zum Ende des aktuellen Winterfahrplans bestehen bleiben, zumal ähnliche Maßnahmen in Deutschland, Polen und Italien parallel gelten.
Laut der von der Generaldirektion Migration und Inneres der Kommission veröffentlichten Mitteilung nennt Wien „anhaltende Bedrohungen der inneren Sicherheit durch irreguläre Migration, Druck auf das Asylaufnahme-System, Russlands anhaltenden Angriffskrieg gegen die Ukraine, die Sicherheitslage im Nahen Osten sowie jüngste Vorfälle in Ceuta“ als Hauptgründe. Das Innenministerium erklärt, dass die Rückkehr zu einem „breiten, flexiblen Kontrollgürtel“ der Polizei ermöglichen wird, Schleusernetzwerke gezielt zu bekämpfen, während gleichzeitig Störungen für legitime Pendler und den Güterverkehr minimiert werden.
Für globale Mobilitätsmanager hat die Entscheidung sofortige operative Auswirkungen. Mitarbeitende, die regelmäßig die östlichen Grenzen passieren – darunter Tausende ungarische und slowakische Grenzgänger, die in Österreichs Industrie- und Logistikzentren arbeiten – sollten Reisepässe oder Personalausweise mitführen und mehr Zeit für ihre Fahrten einplanen. Unternehmen, die auf Just-in-Time-Lieferungen von Nachbarländern angewiesen sind, werden geraten, ihre Notfallbestände zu überprüfen und gegebenenfalls die AEO-Schnellabfertigung an österreichischen Zollstellen zu nutzen.
Die verlängerten Kontrollen wirken sich auch auf das neue Ein- und Ausreisesystem (EES) aus, das Anfang dieses Jahres eingeführt wurde. Drittstaatsangehörige, deren biometrische Daten erfasst werden müssen, könnten an kleineren Grenzübergängen mit doppelten Kontrollen konfrontiert werden, falls die Kapazitäten begrenzt sind. Die österreichischen Behörden haben zusätzliche mobile Erfassungseinheiten angekündigt und betonen, dass Geschäftsreisende mit Schengen-Mehrfacheinreisevisa oder Aufenthaltstiteln prioritär behandelt werden.
Obwohl Grenzkontrollen bis zu sechs Monate zulässig sind, hat Österreich seit 2015 mehrfach die maximal erlaubte Verlängerung von bis zu zwei Jahren unter den Schengen-Regeln genutzt. Brüssel wird daher die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Verlängerung voraussichtlich genau prüfen. Dennoch gehen die meisten Experten davon aus, dass die Kontrollen mindestens bis zum Ende des aktuellen Winterfahrplans bestehen bleiben, zumal ähnliche Maßnahmen in Deutschland, Polen und Italien parallel gelten.
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