
Das Auswärtige Amt hat seine Reisehinweise für China aktualisiert und bestätigt, dass Inhaber eines deutschen Reisepasses bis zum 31. Dezember 2026 visafrei für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen nach China einreisen dürfen. Die Mitteilung vom 29. September betont, dass Reisende, die in Privatunterkünften wohnen, sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft bei der örtlichen Polizei anmelden müssen. Diese Klarstellung folgt auf die Ausweitung der einseitigen Visafreiheitsregelungen Pekings für 18 europäische Länder Anfang dieses Jahres. Für Unternehmen entfallen dadurch administrative Vorlaufzeiten und Kosten bei kurzen Geschäftsreisen, jedoch sollten Mobilitätsmanager ihre Mitarbeiter daran erinnern, dass der visafreie Status keine Arbeit vor Ort erlaubt und ein Überschreiten der Aufenthaltsdauer zu Ausreiseverboten führen kann. Die Hinweise warnen zudem, dass Ausreiseverbote gegen Ausländer verhängt werden können, die in zivil- oder strafrechtliche Verfahren verwickelt sind – eine Regelung, die mit den neuen Ein- und Ausreisebestimmungen seit dem 15. September in Kraft ist. Unternehmen sollten vor Reisen prüfen, ob Mitarbeiter in China mit ungeklärten Rechtsstreitigkeiten belastet sind. Besonders deutsche Firmen mit großem China-Engagement, etwa in der Automobil- und Chemiebranche, profitieren von der erleichterten Geschäftsreisefreiheit, müssen aber weiterhin die Meldepflichten, Datenschutz- und Nachweispflichten beachten.
Quelle: Auswärtiges Amt (Germany)