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Neue Durchführungsverordnung legt fest, welche österreichischen Grenzstellen Notfallvisa ausstellen dürfen

Okt. 7, 2026
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Neue Durchführungsverordnung legt fest, welche österreichischen Grenzstellen Notfallvisa ausstellen dürfen
Das Innenministerium hat am 6. Oktober 2026 eine aktualisierte Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung veröffentlicht, die bestimmte Land-, Luft- und Flusshäfen als Grenzübergänge festlegt, an denen Grenzpolizeikommandanten „außerordentliche“ C- oder D-Visa direkt vor Ort ausstellen dürfen. Paragraph 18 listet nun 14 Einreisepunkte auf – darunter der Flughafen Wien-Schwechat, der Flughafen Salzburg, der Brenner-Bahnhof sowie Donauhafenstationen in Linz und Wien-Freudenau – deren Beamte befugt sind, Visa in Fällen wie medizinischen Notfällen, erzwungenen Flugumleitungen oder humanitären Evakuierungen zu erteilen. Die Liste ersetzt bisherige ad-hoc-Regelungen und bringt die österreichische Praxis vollständig in Einklang mit Artikel 35 des EU-Visakodex. Eine zweijährige Übergangsfrist verschiebt den operativen Start des neuen Systems bis zur Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts der Europäischen Kommission im Rahmen der kommenden PNR-Verordnung 2025/12. Mobilitätsteams sollten dennoch die praktischen Vorteile beachten: Reisende, die unterwegs ihren Pass verlieren oder dringend nach Österreich einreisen müssen, können ihren Status künftig ohne vorherigen Botschaftsbesuch legalisieren. Arbeitgeber sollten ihre Krisenmanagement-Richtlinien aktualisieren und sicherstellen, dass Entsandte wissen, an welchen Grenzübergängen dieser Service verfügbar ist. Die Verordnung verweist zudem auf das kommende European Travel Information and Authorisation System (ETIAS) und legt fest, dass nach dessen Aktivierung vor Ort ausgestellte Visa in dieselbe Interoperabilitätsplattform hochgeladen und geprüft werden, die auch für EES und VIS genutzt wird. Dies unterstreicht Österreichs Schritt hin zu einem vollständig digitalen, datenbasierten Grenzmanagement.
Quelle: Austrian Federal Legal Information System (RIS)

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