
Mitglieder des Innenausschusses des Parlaments begannen am 5. November 2025 mit der detaillierten Prüfung eines Gesetzesentwurfs, der die Befugnisse des Staates zur Aberkennung des Flüchtlings- oder subsidiären Schutzstatus erheblich ausweiten würde. Der vom stellvertretenden Ministerium für Migration und internationalen Schutz eingebrachte Entwurf erlaubt es den Behörden, bestehende Aufenthaltsgenehmigungen zu widerrufen oder neue Asylanträge abzulehnen, wenn Antragsteller als Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit eingestuft werden oder schwere Straftaten begehen.
Wesentliche Bestimmungen:
• Ein automatischer Widerruf kann bei Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr sowie bei Beteiligung an organisierten Kriminalitäts- oder Terrorgruppen ausgelöst werden.
• Personen, denen der Schutz entzogen wird, droht die Abschiebung, sofern ein Gericht nicht ausdrücklich aus humanitären Gründen die Ausweisung aussetzt.
• Berufungen haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, es sei denn, ein Verwaltungsgericht ordnet dies an.
• An der Grünen Linie wird ein Schnellverfahren eingeführt, das der Polizei ermöglicht, als unzulässig eingestufte Personen innerhalb von 48 Stunden festzunehmen und zurückzuführen.
Hintergrund: Zypern liegt weiterhin an dritter Stelle in der EU bei Asylanträgen pro Kopf. Die Regierung argumentiert, dass strengere Filter notwendig sind, um den Druck auf Aufnahmeeinrichtungen zu verringern und Missbrauch des Systems zu verhindern. NGOs warnen, dass der Entwurf gegen die EU-Qualifikationsrichtlinie und das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen könnte, wenn die Schutzmechanismen nicht verschärft werden. Brüssel hat Nikosia vor der Schlussabstimmung um eine Prüfung der Vereinbarkeit gebeten.
Auswirkungen auf Unternehmen: Mobilitätsmanager sollten beachten, dass Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung im Rahmen der „Kategorie F“ und der Investitionsprogramme nicht direkt betroffen sind. Unternehmen, die Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutz beschäftigen, müssen jedoch die neuen Anforderungen an die Führungszeugnisse ihrer Mitarbeiter prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung einplanen, falls Statusüberprüfungen anstehen.
Nächste Schritte: Ein überarbeiteter Text wird voraussichtlich noch vor Jahresende dem Plenum vorgelegt, die Umsetzung ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Wesentliche Bestimmungen:
• Ein automatischer Widerruf kann bei Verurteilungen mit einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder mehr sowie bei Beteiligung an organisierten Kriminalitäts- oder Terrorgruppen ausgelöst werden.
• Personen, denen der Schutz entzogen wird, droht die Abschiebung, sofern ein Gericht nicht ausdrücklich aus humanitären Gründen die Ausweisung aussetzt.
• Berufungen haben künftig keine aufschiebende Wirkung mehr, es sei denn, ein Verwaltungsgericht ordnet dies an.
• An der Grünen Linie wird ein Schnellverfahren eingeführt, das der Polizei ermöglicht, als unzulässig eingestufte Personen innerhalb von 48 Stunden festzunehmen und zurückzuführen.
Hintergrund: Zypern liegt weiterhin an dritter Stelle in der EU bei Asylanträgen pro Kopf. Die Regierung argumentiert, dass strengere Filter notwendig sind, um den Druck auf Aufnahmeeinrichtungen zu verringern und Missbrauch des Systems zu verhindern. NGOs warnen, dass der Entwurf gegen die EU-Qualifikationsrichtlinie und das Non-Refoulement-Prinzip verstoßen könnte, wenn die Schutzmechanismen nicht verschärft werden. Brüssel hat Nikosia vor der Schlussabstimmung um eine Prüfung der Vereinbarkeit gebeten.
Auswirkungen auf Unternehmen: Mobilitätsmanager sollten beachten, dass Inhaber einer Daueraufenthaltsgenehmigung im Rahmen der „Kategorie F“ und der Investitionsprogramme nicht direkt betroffen sind. Unternehmen, die Flüchtlinge oder Personen mit subsidiärem Schutz beschäftigen, müssen jedoch die neuen Anforderungen an die Führungszeugnisse ihrer Mitarbeiter prüfen und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung einplanen, falls Statusüberprüfungen anstehen.
Nächste Schritte: Ein überarbeiteter Text wird voraussichtlich noch vor Jahresende dem Plenum vorgelegt, die Umsetzung ist für das zweite Quartal 2026 geplant.
Quelle: in-cyprus
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