
Austrian Airlines hat am 11. November seine Reisehinweise aktualisiert und erinnert Passagiere daran, dass ab dem 2. April 2025 alle visumfreien europäischen Staatsangehörigen – einschließlich Österreicher – vor dem Boarding eines Fluges ins Vereinigte Königreich eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) besitzen müssen. Für visumfreie Nicht-Europäer gilt die Regelung bereits ab dem 8. Januar 2025.
Die ETA ist eine vollständig digitale Genehmigung, die mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft ist und zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Dokuments gültig bleibt. Die Antragstellung kostet 10 Pfund und muss mindestens 72 Stunden vor Abflug über die App oder Webseite des britischen Innenministeriums erfolgen. Auch Kinder und Säuglinge benötigen eine eigene Genehmigung. Fluggesellschaften haften mit Bußgeldern, wenn sie Passagiere ohne gültige ETA befördern.
Für österreichische Unternehmen mit häufigen London-Pendlern lautet die Botschaft klar: ETA-Prüfungen sollten jetzt in die Reisegenehmigungsprozesse integriert werden. Reisebüros sollten ihre Mitarbeiter umfassend informieren und das Ablaufdatum der ETA in den Profilen erfassen, um Last-Minute-Probleme zu vermeiden. Das Vereinigte Königreich führt zudem schrittweise ein e-Visum-System ein, das physische biometrische Aufenthaltstitel ersetzen wird; Entsandte sollten ein UKVI-Konto anlegen und ihren Reisepass verknüpfen, um Freigabecodes zu generieren.
Die neue Regelung ist Teil der verschärften Grenzsicherung nach dem Brexit, während gleichzeitig schnellere e-Gates für vertrauenswürdige Reisende versprochen werden. Inhaber eines österreichischen Reisepasses profitieren derzeit von durchschnittlichen Wartezeiten von unter 15 Minuten am Flughafen Heathrow. Behörden betonen, dass die ETA eine erweiterte Risikoüberprüfung vor der Ankunft ermöglicht, ohne die Abfertigungszeiten zu verlängern.
Wer keine ETA vorweisen kann, wird das Boarding verweigert. Mobilitätsteams sollten daher Mitarbeiterhandbücher aktualisieren, und Personalverantwortliche, die Kandidaten nach April zu Vorstellungsgesprächen ins Vereinigte Königreich bringen, müssen die dreitägige Vorlaufzeit bei der Planung berücksichtigen.
Die ETA ist eine vollständig digitale Genehmigung, die mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft ist und zwei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Dokuments gültig bleibt. Die Antragstellung kostet 10 Pfund und muss mindestens 72 Stunden vor Abflug über die App oder Webseite des britischen Innenministeriums erfolgen. Auch Kinder und Säuglinge benötigen eine eigene Genehmigung. Fluggesellschaften haften mit Bußgeldern, wenn sie Passagiere ohne gültige ETA befördern.
Für österreichische Unternehmen mit häufigen London-Pendlern lautet die Botschaft klar: ETA-Prüfungen sollten jetzt in die Reisegenehmigungsprozesse integriert werden. Reisebüros sollten ihre Mitarbeiter umfassend informieren und das Ablaufdatum der ETA in den Profilen erfassen, um Last-Minute-Probleme zu vermeiden. Das Vereinigte Königreich führt zudem schrittweise ein e-Visum-System ein, das physische biometrische Aufenthaltstitel ersetzen wird; Entsandte sollten ein UKVI-Konto anlegen und ihren Reisepass verknüpfen, um Freigabecodes zu generieren.
Die neue Regelung ist Teil der verschärften Grenzsicherung nach dem Brexit, während gleichzeitig schnellere e-Gates für vertrauenswürdige Reisende versprochen werden. Inhaber eines österreichischen Reisepasses profitieren derzeit von durchschnittlichen Wartezeiten von unter 15 Minuten am Flughafen Heathrow. Behörden betonen, dass die ETA eine erweiterte Risikoüberprüfung vor der Ankunft ermöglicht, ohne die Abfertigungszeiten zu verlängern.
Wer keine ETA vorweisen kann, wird das Boarding verweigert. Mobilitätsteams sollten daher Mitarbeiterhandbücher aktualisieren, und Personalverantwortliche, die Kandidaten nach April zu Vorstellungsgesprächen ins Vereinigte Königreich bringen, müssen die dreitägige Vorlaufzeit bei der Planung berücksichtigen.
Quelle: Austrian Airlines
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