
Am 5. November 2025 übermittelte die österreichische Bundesregierung den lang erwarteten „Zweiten EU-Informationssystem-Anpassungsgesetz“ an den Innenausschuss des Nationalrats. Das 200-seitige Paket setzt zentrale Teile der EU-Interoperabilitätsverordnungen um und richtet vor allem für Geschäftsreisende die nationale Plattform für das neue Europäische Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS) in Österreich ein.
ETIAS, das die Europäische Kommission für 2026 plant, wird von den rund 1,4 Milliarden Staatsangehörigen visafreier Länder verlangen, vor dem Boarding in den Schengen-Raum eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen. Das österreichische Gesetz sieht das Innenministerium als „Nationale ETIAS-Stelle“ vor, schreibt rund um die Uhr automatisierte Prüfungen der Anträge gegen SIS, VIS, Europol, Interpol und Gesundheitsdatenbanken vor und regelt Einspruchsverfahren über den Bundesverwaltungsgerichtshof.
Über ETIAS hinaus ändert der Gesetzentwurf acht bestehende Gesetze – vom Fremdenpolizeigesetz bis zum Passagierdaten-Gesetz – um den Echtzeit-Datenaustausch über die EU-„Interoperabilitätsplattform“ zu ermöglichen: das Europäische Suchportal, den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst, das Gemeinsame Identitätsregister und den Mehrfachidentitätserkenner. Diese Änderungen sollen Informationslücken schließen, die laut Erläuterungen „Risiken für die innere Sicherheit, illegale Migration und die öffentliche Gesundheit“ darstellen.
Für Unternehmen, die Fachkräfte nach Österreich entsenden, klärt das Gesetz, dass Saisonarbeitskräfte aus visafreien Ländern nach Inbetriebnahme von ETIAS keine Schengen-Visa mehr benötigen, sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Reiseverantwortliche sollten dennoch zusätzliche Vorlaufzeit für die 7-Euro-ETIAS-Antragstellung und mögliche manuelle Risikobewertungen bei jungen Entsandten mit begrenzter Reisetätigkeit einplanen.
Politische Beobachter erwarten, dass die Regierungskoalition ÖVP-SPÖ das Gesetz beschleunigt verabschiedet, damit Österreichs IT-Systeme rechtzeitig für den EU-weiten technischen Start bereit sind. Multinationale Unternehmen wird empfohlen, ihre Compliance-Checklisten vor Reisen zu aktualisieren und visafreie Mitarbeiter – insbesondere aus den USA, Großbritannien, Kanada und Australien – über die neue Pflicht zu informieren. Ohne ETIAS-Genehmigung drohen beim Systemstart Flugverweigerungen oder Bußgelder an der Grenze.
ETIAS, das die Europäische Kommission für 2026 plant, wird von den rund 1,4 Milliarden Staatsangehörigen visafreier Länder verlangen, vor dem Boarding in den Schengen-Raum eine elektronische Reisegenehmigung zu beantragen. Das österreichische Gesetz sieht das Innenministerium als „Nationale ETIAS-Stelle“ vor, schreibt rund um die Uhr automatisierte Prüfungen der Anträge gegen SIS, VIS, Europol, Interpol und Gesundheitsdatenbanken vor und regelt Einspruchsverfahren über den Bundesverwaltungsgerichtshof.
Über ETIAS hinaus ändert der Gesetzentwurf acht bestehende Gesetze – vom Fremdenpolizeigesetz bis zum Passagierdaten-Gesetz – um den Echtzeit-Datenaustausch über die EU-„Interoperabilitätsplattform“ zu ermöglichen: das Europäische Suchportal, den gemeinsamen biometrischen Abgleichsdienst, das Gemeinsame Identitätsregister und den Mehrfachidentitätserkenner. Diese Änderungen sollen Informationslücken schließen, die laut Erläuterungen „Risiken für die innere Sicherheit, illegale Migration und die öffentliche Gesundheit“ darstellen.
Für Unternehmen, die Fachkräfte nach Österreich entsenden, klärt das Gesetz, dass Saisonarbeitskräfte aus visafreien Ländern nach Inbetriebnahme von ETIAS keine Schengen-Visa mehr benötigen, sofern ihr Aufenthalt 90 Tage nicht überschreitet. Reiseverantwortliche sollten dennoch zusätzliche Vorlaufzeit für die 7-Euro-ETIAS-Antragstellung und mögliche manuelle Risikobewertungen bei jungen Entsandten mit begrenzter Reisetätigkeit einplanen.
Politische Beobachter erwarten, dass die Regierungskoalition ÖVP-SPÖ das Gesetz beschleunigt verabschiedet, damit Österreichs IT-Systeme rechtzeitig für den EU-weiten technischen Start bereit sind. Multinationale Unternehmen wird empfohlen, ihre Compliance-Checklisten vor Reisen zu aktualisieren und visafreie Mitarbeiter – insbesondere aus den USA, Großbritannien, Kanada und Australien – über die neue Pflicht zu informieren. Ohne ETIAS-Genehmigung drohen beim Systemstart Flugverweigerungen oder Bußgelder an der Grenze.
Quelle: Parlamentskorrespondenz
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