
Ein am 13. November 2025 von Crown World Mobility herausgegebenes Einwanderungsbulletin bestätigt, dass die Europäische Kommission ab dem 7. November die Ausstellung von Mehrfacheinreise-Schengen-Visa für die Mehrheit der russischen Staatsangehörigen eingestellt hat. Die Schweiz, als Schengen-assoziierter Staat, ist verpflichtet, diese Maßnahme gleichzeitig umzusetzen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat alle Schweizer Vertretungen im Ausland angewiesen, die neue Regelung ohne Übergangsfrist anzuwenden.
Nach dieser Regelung müssen russische Reisende für jede Reise ein neues Kurzaufenthaltsvisum beantragen. Nur enge Familienangehörige von EU- oder Schweizer Staatsbürgern mit Wohnsitz im Schengen-Raum – Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern – sowie Russen mit gültigen Aufenthaltstiteln in Europa können weiterhin ein einjähriges Mehrfacheinreisevisum erhalten, sofern sie in den letzten 24 Monaten mindestens drei Schengen-Visa genutzt haben.
Für multinationale Unternehmen, die russische Entsandte über Zürich oder Genf abwickeln, bedeutet die Änderung zusätzlichen administrativen Aufwand. Personalabteilungen sollten 15 bis 20 Tage mehr für die Beantragung einzelner Visa einplanen und mit Kosten von etwa 90 CHF pro Antrag rechnen. Vielfliegerprogramme wie das Corporate Value-Programm der Lufthansa Group haben keinen Einfluss auf die neue Beschränkung, da die Visavergabe eine staatliche Hoheit bleibt.
Die Schweizer Handelskammern äußern Bedenken, dass die strengere Visapolitik Handelsmissionen in die noch offenen russischen Sektoren (Pharma, Maschinenbau, Spezialchemikalien) erschweren könnte. Compliance-Berater weisen hingegen darauf hin, dass das Verbot das Reputationsrisiko mindert, die Schweiz enger an die EU-Sanktionen anbindet und die Nutzung des Schweizer Territoriums als Transitpunkt für sanktionierte Personen einschränkt.
Unternehmen sollten ihre Reisegenehmigungsprozesse umgehend überprüfen: Russische Mitarbeitende mit vor dem 7. November ausgestellten Mehrfacheinreisevisa behalten deren Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, bei einer Verlängerung wird jedoch nur noch ein Einreisevisum ausgestellt. Das SEM hat angekündigt, künftige Ausnahmen vierteljährlich in Abstimmung mit Brüssel zu prüfen.
Nach dieser Regelung müssen russische Reisende für jede Reise ein neues Kurzaufenthaltsvisum beantragen. Nur enge Familienangehörige von EU- oder Schweizer Staatsbürgern mit Wohnsitz im Schengen-Raum – Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder und Eltern – sowie Russen mit gültigen Aufenthaltstiteln in Europa können weiterhin ein einjähriges Mehrfacheinreisevisum erhalten, sofern sie in den letzten 24 Monaten mindestens drei Schengen-Visa genutzt haben.
Für multinationale Unternehmen, die russische Entsandte über Zürich oder Genf abwickeln, bedeutet die Änderung zusätzlichen administrativen Aufwand. Personalabteilungen sollten 15 bis 20 Tage mehr für die Beantragung einzelner Visa einplanen und mit Kosten von etwa 90 CHF pro Antrag rechnen. Vielfliegerprogramme wie das Corporate Value-Programm der Lufthansa Group haben keinen Einfluss auf die neue Beschränkung, da die Visavergabe eine staatliche Hoheit bleibt.
Die Schweizer Handelskammern äußern Bedenken, dass die strengere Visapolitik Handelsmissionen in die noch offenen russischen Sektoren (Pharma, Maschinenbau, Spezialchemikalien) erschweren könnte. Compliance-Berater weisen hingegen darauf hin, dass das Verbot das Reputationsrisiko mindert, die Schweiz enger an die EU-Sanktionen anbindet und die Nutzung des Schweizer Territoriums als Transitpunkt für sanktionierte Personen einschränkt.
Unternehmen sollten ihre Reisegenehmigungsprozesse umgehend überprüfen: Russische Mitarbeitende mit vor dem 7. November ausgestellten Mehrfacheinreisevisa behalten deren Gültigkeit bis zum Ablaufdatum, bei einer Verlängerung wird jedoch nur noch ein Einreisevisum ausgestellt. Das SEM hat angekündigt, künftige Ausnahmen vierteljährlich in Abstimmung mit Brüssel zu prüfen.
Wie VisaHQ helfen kann
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