
Ein durchgesickertes Entwurfsdokument des lang erwarteten institutionellen Rahmenabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union, das VisaHQ und mehreren in Bern ansässigen Medien am 11. November 2025 vorlag, deutet auf einen grundlegenden Wandel im Schweizer Einwanderungsrecht hin. Der 1.800 Seiten umfassende Text enthält eine Klausel, die jedem EU-Bürger, der fünf Jahre ununterbrochen und legal in der Schweiz gelebt hat, automatisch und bedingungslos eine C-Bewilligung – das Schweizer Niederlassungsbewilligungsdokument – zuspricht.
Derzeit verbringen die meisten EU-Bürger Jahre mit verlängerbaren B-Bewilligungen und müssen Sprach- oder Integrationsprüfungen bestehen, bevor sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten können.
Würde die Regelung in Kraft treten, würde sie den rechtlichen Status von rund 700.000 EU-Bürgern, die die Fünf-Jahres-Frist bereits erfüllen, sofort aufwerten. Sie erhielten uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln oder selbstständig tätig zu werden, ohne vorherige Genehmigung, sowie Anspruch auf die meisten Sozialleistungen. Auch grenzüberschreitende Talentströme würden flexibler: Arbeitgeber könnten Mitarbeitende in Schweizer Niederlassungen versetzen, in dem Wissen, dass die Niederlassungsbewilligung – und damit die innerbetriebliche Mobilität – in einem vorhersehbaren Zeitrahmen folgen würde.
Politisch zielt der Entwurf darauf ab, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach dem Rückzug des Bundesrats von einem früheren Abkommen im Jahr 2021 zu stabilisieren. Das neue Rahmenabkommen ist als Paket konzipiert: Erleichterte Niederlassung für EU-Bürger wird gekoppelt mit dem Schweizer Zugang zu EU-Forschungsprogrammen, Strommärkten und öffentlichen Ausschreibungen. Rechtskonservative Parteien und einige Kantonsbehörden kritisieren die Niederlassungsklausel bereits und warnen vor zusätzlichem Druck auf Wohnraum und Infrastruktur, während Wirtschaftsverbände, Universitäten und die Pharmaindustrie positiv reagieren.
Die praktische Umsetzung liegt jedoch noch in weiter Ferne. Der Text muss zunächst von den Verhandlungsführern unterzeichnet, vom Bundesrat genehmigt, in die vier Landessprachen der Schweiz übersetzt und anschließend dem Parlament vorgelegt werden. Beobachter erwarten heftige Debatten und möglicherweise ein fakultatives Referendum Ende 2026. Multinationale Arbeitgeber werden dennoch geraten, zu prüfen, welche EU-Mitarbeitenden profitieren könnten, und ihre langfristigen Kostenkalkulationen für Entsendungen, Sozialversicherungsplanungen und Strategien zur Mitarbeiterbindung entsprechend anzupassen.
Derzeit verbringen die meisten EU-Bürger Jahre mit verlängerbaren B-Bewilligungen und müssen Sprach- oder Integrationsprüfungen bestehen, bevor sie eine Niederlassungsbewilligung erhalten können.
Würde die Regelung in Kraft treten, würde sie den rechtlichen Status von rund 700.000 EU-Bürgern, die die Fünf-Jahres-Frist bereits erfüllen, sofort aufwerten. Sie erhielten uneingeschränkten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, das Recht, den Arbeitgeber zu wechseln oder selbstständig tätig zu werden, ohne vorherige Genehmigung, sowie Anspruch auf die meisten Sozialleistungen. Auch grenzüberschreitende Talentströme würden flexibler: Arbeitgeber könnten Mitarbeitende in Schweizer Niederlassungen versetzen, in dem Wissen, dass die Niederlassungsbewilligung – und damit die innerbetriebliche Mobilität – in einem vorhersehbaren Zeitrahmen folgen würde.
Politisch zielt der Entwurf darauf ab, die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU nach dem Rückzug des Bundesrats von einem früheren Abkommen im Jahr 2021 zu stabilisieren. Das neue Rahmenabkommen ist als Paket konzipiert: Erleichterte Niederlassung für EU-Bürger wird gekoppelt mit dem Schweizer Zugang zu EU-Forschungsprogrammen, Strommärkten und öffentlichen Ausschreibungen. Rechtskonservative Parteien und einige Kantonsbehörden kritisieren die Niederlassungsklausel bereits und warnen vor zusätzlichem Druck auf Wohnraum und Infrastruktur, während Wirtschaftsverbände, Universitäten und die Pharmaindustrie positiv reagieren.
Die praktische Umsetzung liegt jedoch noch in weiter Ferne. Der Text muss zunächst von den Verhandlungsführern unterzeichnet, vom Bundesrat genehmigt, in die vier Landessprachen der Schweiz übersetzt und anschließend dem Parlament vorgelegt werden. Beobachter erwarten heftige Debatten und möglicherweise ein fakultatives Referendum Ende 2026. Multinationale Arbeitgeber werden dennoch geraten, zu prüfen, welche EU-Mitarbeitenden profitieren könnten, und ihre langfristigen Kostenkalkulationen für Entsendungen, Sozialversicherungsplanungen und Strategien zur Mitarbeiterbindung entsprechend anzupassen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.Mehr von Schweiz
Alle anzeigen
Außenminister Ignazio Cassis reist nach Berlin zu Gesprächen über Europapolitik und grenzüberschreitende Mobilität
Entwurf eines Schweizer-EU-Abkommens sieht bedingungslosen Daueraufenthalt für EU-Bürger nach fünf Jahren vor