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Der Countdown läuft: Spaniens Goldenes Visum steht vor dem Aus, Gesetzgeber beschleunigen Aufhebung

Nov. 14, 2025
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Der Countdown läuft: Spaniens Goldenes Visum steht vor dem Aus, Gesetzgeber beschleunigen Aufhebung
Das umstrittene Investoren-Visum Spaniens, bekannt als „Golden Visa“, steht vor dem Aus: Abgeordnete der Regierungspartei haben einen Änderungsantrag eingebracht, der die Abschaffung im Rahmen des Gesetzentwurfs 121/000018 vorsieht, der derzeit im Parlament diskutiert wird. Das Wirtschaftsmagazin EmpresaExterior berichtet, dass der Vorschlag kurz nach Mitternacht am 13. November eingereicht wurde und damit eine 20-tägige Frist für die Ausschussdebatte begann.

Das 2013 eingeführte Visum gewährte Drittstaatsangehörigen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie mindestens 500.000 Euro in Immobilien, 1 Million Euro in spanische Aktien oder 2 Millionen Euro in Staatsanleihen investierten. Befürworter loben die Milliarden an ausländischem Kapital, Kritiker machen das Programm für steigende Immobilienpreise in Hotspots wie Barcelona und Málaga verantwortlich.

Der Countdown läuft: Spaniens Goldenes Visum steht vor dem Aus, Gesetzgeber beschleunigen Aufhebung


Wird der Antrag angenommen, tritt die Abschaffung am 3. April 2026 in Kraft, mit einer Übergangsfrist für bereits eingereichte Anträge. Inhaber bestehender Investoren-Visa können diese bis zum Ablauf behalten und verlängern, müssen danach jedoch die regulären Aufenthaltsvoraussetzungen erfüllen. Das Außenministerium bestätigt, dass Konsulate derzeit keine neuen Anträge für das Golden Visa mehr annehmen, bis das Parlament entschieden hat.

Immobilienentwickler und Vermögensverwaltungsfirmen setzen sich für eine Ausnahme ein, die Investitionen, die Arbeitsplätze schaffen, weiterhin zulässt. Migrationsberater empfehlen wohlhabenden Kunden inzwischen, auf das digitale Nomadenvisum oder die nicht-ergwerbliche Aufenthaltserlaubnis umzusteigen.

Für globale Mobilitätsteams bedeutet das Auslaufen des Programms, dass Führungskräfte nicht mehr durch Immobilienkäufe schnell eine spanische Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Unternehmen sollten geplante Umzüge überprüfen und Alternativen wie das Start-up-Gesetz-Visum in Betracht ziehen, das von der Reform unberührt bleibt.
Quelle: EmpresaExterior

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