
Das polnische Innen- und Verwaltungsministerium (MSWiA) sowie die Grenzpolizei veröffentlichten am 29. November ihren wöchentlichen Einsatzbericht für den Zeitraum vom 21. bis 27. November. Wichtige Zahlen:
• 114 illegale Grenzübertrittsversuche von Belarus; sechs mutmaßliche Schleuser festgenommen.
• Über 160 Ausländer wurden nach Verwaltungsentscheidungen zur Ausreise aus Polen verpflichtet.
• 1.100 Kontrollen der Aufenthaltsregelungen und fast 600 Arbeitsplatzinspektionen durchgeführt.
• Temporäre Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Litauen: 63.200 Personen und 32.600 Fahrzeuge überprüft; 27 Einreiseverweigerungen ausgesprochen.
Hintergrund: Polen führte im Juli aufgrund der deutschen Grenzkontrollen wieder interne Schengen-Kontrollen ein. Die aktuelle Genehmigung gilt bis zum 4. April 2026. An der östlichen Grenze hält die irreguläre Migration aus Belarus trotz eines 206 km langen Stahl- und Elektronikkzauns an.
Wirtschaftliche Relevanz: Unternehmen, die Personal oder Fracht per Straße zwischen Polen und Deutschland/Litauen transportieren, müssen mit stichprobenartigen Ausweiskontrollen rechnen, insbesondere bei Kleinbussen und Transportern. Personalabteilungen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, sehen sich verstärkten Arbeitsplatzkontrollen gegenüber – Bußgelder bei Verstößen können nach dem im Juni 2025 in Kraft tretenden Ausländergesetz bis zu 50.000 PLN pro Mitarbeiter betragen.
Praktische Hinweise:
• Führungskräfte, die Techniker für Tagesausflüge entsenden, sollten darauf achten, dass diese Reisepässe und nicht nur Personalausweise mitführen, um Verzögerungen zu vermeiden.
• Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Aufenthaltstitel mit biometrischen Daten im neuen e-Verifizierungsportal der Grenzpolizei, das seit dem 1. Oktober in Betrieb ist, hinterlegt sind.
• Reiseplaner sollten für Überlandfahrten nach Deutschland während der Stoßzeiten zusätzlich 30–45 Minuten einplanen.
• 114 illegale Grenzübertrittsversuche von Belarus; sechs mutmaßliche Schleuser festgenommen.
• Über 160 Ausländer wurden nach Verwaltungsentscheidungen zur Ausreise aus Polen verpflichtet.
• 1.100 Kontrollen der Aufenthaltsregelungen und fast 600 Arbeitsplatzinspektionen durchgeführt.
• Temporäre Kontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Litauen: 63.200 Personen und 32.600 Fahrzeuge überprüft; 27 Einreiseverweigerungen ausgesprochen.
Hintergrund: Polen führte im Juli aufgrund der deutschen Grenzkontrollen wieder interne Schengen-Kontrollen ein. Die aktuelle Genehmigung gilt bis zum 4. April 2026. An der östlichen Grenze hält die irreguläre Migration aus Belarus trotz eines 206 km langen Stahl- und Elektronikkzauns an.
Wirtschaftliche Relevanz: Unternehmen, die Personal oder Fracht per Straße zwischen Polen und Deutschland/Litauen transportieren, müssen mit stichprobenartigen Ausweiskontrollen rechnen, insbesondere bei Kleinbussen und Transportern. Personalabteilungen, die Drittstaatsangehörige beschäftigen, sehen sich verstärkten Arbeitsplatzkontrollen gegenüber – Bußgelder bei Verstößen können nach dem im Juni 2025 in Kraft tretenden Ausländergesetz bis zu 50.000 PLN pro Mitarbeiter betragen.
Praktische Hinweise:
• Führungskräfte, die Techniker für Tagesausflüge entsenden, sollten darauf achten, dass diese Reisepässe und nicht nur Personalausweise mitführen, um Verzögerungen zu vermeiden.
• Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass alle Aufenthaltstitel mit biometrischen Daten im neuen e-Verifizierungsportal der Grenzpolizei, das seit dem 1. Oktober in Betrieb ist, hinterlegt sind.
• Reiseplaner sollten für Überlandfahrten nach Deutschland während der Stoßzeiten zusätzlich 30–45 Minuten einplanen.
Quelle: Tysol.pl