
In einer umstrittenen Abstimmung am 5. Dezember hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das der Bundesregierung ermöglicht, neue „sichere Herkunftsländer“ per Verordnung statt durch ein vollständiges Gesetz festzulegen. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD setzte die Maßnahme mit 455 Ja-Stimmen gegen 130 Nein-Stimmen durch, während Grüne und Linke dagegen votierten.
Nach EU-Recht werden Asylanträge von Staatsangehörigen eines als „sicher“ eingestuften Landes in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und fast immer abgelehnt. Bisher konnte Deutschland Länder nur durch ein Gesetz, das von beiden Parlamentskammern genehmigt wird, auf die Liste setzen. Der neue Rahmen erlaubt es dem Kabinett, einseitig zu handeln, wobei nur bei Änderungen, die Artikel 16a (Grundrecht auf Asyl) betreffen, die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist.
Innenminister Alexander Dobrindt argumentierte, die Reform werde „offensichtlich unbegründete“ Anträge abschrecken und Ressourcen für Schutzbedürftige freimachen. Kritiker warnen, dass die Exekutive die Einstufung von Sicherheit als politisches Instrument missbrauchen und individuelle Rechte schwächen könnte – zumal im selben Gesetz die verpflichtende Bestellung eines Rechtsanwalts bei Abschiebehaftanhörungen abgeschafft wird.
Für Arbeitgeber bedeuten schnellere negative Entscheidungen, dass nicht schutzberechtigte Ausländer weniger Zeit haben, in Deutschland zu bleiben und alternative Aufenthaltswege wie Ausbildungs- oder Arbeitsvisa zu suchen. Global Mobility Teams sollten die Nationalitäten ihrer Belegschaft prüfen und sich auf engere Fristen einstellen, falls Mitarbeitende ihren Asylstatus verlieren.
Das Innenministerium plant, Anfang 2026 nach Rücksprache mit der EU-Asylagentur eine erste Liste möglicher Länder – darunter offenbar Georgien, Moldau und Teile des Westbalkans – vorzulegen.
Nach EU-Recht werden Asylanträge von Staatsangehörigen eines als „sicher“ eingestuften Landes in einem beschleunigten Verfahren bearbeitet und fast immer abgelehnt. Bisher konnte Deutschland Länder nur durch ein Gesetz, das von beiden Parlamentskammern genehmigt wird, auf die Liste setzen. Der neue Rahmen erlaubt es dem Kabinett, einseitig zu handeln, wobei nur bei Änderungen, die Artikel 16a (Grundrecht auf Asyl) betreffen, die Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist.
Innenminister Alexander Dobrindt argumentierte, die Reform werde „offensichtlich unbegründete“ Anträge abschrecken und Ressourcen für Schutzbedürftige freimachen. Kritiker warnen, dass die Exekutive die Einstufung von Sicherheit als politisches Instrument missbrauchen und individuelle Rechte schwächen könnte – zumal im selben Gesetz die verpflichtende Bestellung eines Rechtsanwalts bei Abschiebehaftanhörungen abgeschafft wird.
Für Arbeitgeber bedeuten schnellere negative Entscheidungen, dass nicht schutzberechtigte Ausländer weniger Zeit haben, in Deutschland zu bleiben und alternative Aufenthaltswege wie Ausbildungs- oder Arbeitsvisa zu suchen. Global Mobility Teams sollten die Nationalitäten ihrer Belegschaft prüfen und sich auf engere Fristen einstellen, falls Mitarbeitende ihren Asylstatus verlieren.
Das Innenministerium plant, Anfang 2026 nach Rücksprache mit der EU-Asylagentur eine erste Liste möglicher Länder – darunter offenbar Georgien, Moldau und Teile des Westbalkans – vorzulegen.
Quelle: Deutscher Bundestag
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